Arbeitsminister Dr. Heiner Garg und Wirtschaftsminister de Jager appellieren im Bahn-Streik an Tarifparteien: „Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte vermeiden“

KIEL. Angesichts des seit Februar andauernden Tarifkonflikts zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Nord-Ostsee-Bahn haben Wirtschafts- und Verkehrsminister Jost de Jager sowie Arbeitsminister Dr. Heiner Garg an die Tarifpartner appelliert, in der Sache rasch eine Lösung zu finden und weitere Belastungen unbeteiligter Dritter zu vermeiden. Beide Minister zeigten sich besorgt über die Auswirkungen an der Westküste sowie auf der Insel Sylt. „Das Streikrecht ist in unserer Verfassung ein hohes Gut, aber die Beteiligten haben deshalb auch eine große Verantwortung. Besonders die große Zahl von Pendlern, die täglich auf die Eisenbahnverbindung zur Insel Sylt angewiesen sind, gilt es dabei nicht aus dem Auge zu verlieren“, sagte Garg. „Die Menschen müssen zur Arbeit kommen!“ Nach den Worten von de Jager beabsichtige die Landesregierung auch weiterhin keinesfalls, sich in die Tarifauseinandersetzung einzumischen. „Ich stelle aber fest, dass es dauerhaft zu erheblichen Beeinträchtigungen der Menschen und der Wirtschaft an der Westküste kommt. Hinzu kommen – besonders an den wenigen sonnigen Wochenenden, die wir dieses Jahr hatten – eine große Zahl von Touristen, die in überfüllten Zügen stehen müssen. Der Tourismus ist hier ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor und berührt somit unmittelbar die Belange vieler Bürgerinnen und Bürger“, so der Minister.

Zum Wohle der Menschen müssten beide Tarifpartner nun schnell wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren, stellten Garg und de Jager abschließend fest.

Die Eingriffsmöglichkeiten des Landes bei dem Tarifkonflikt sind äußerst gering. Der Streik ist durch die Koalitionsfreiheit der Verfassung geschützt. Ein Eingreifen des Landes wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn eine so genannte Gemeinwohlgefährdung vorliegen würde. Dies ist aber nicht der Fall, da der von der NOB angebotene Basisfahrplan einen weitgehenden Stundentakt und damit eine Grundversorgung anbietet, die Ausfallquote liegt bislang bei rund 15 Prozent. Dem Land steht das Recht zu, die Zahlungen an die NOB für nicht erbrachte Leistungen zu kürzen.

Harald Haase
| Ministerium für Wissenschaft,
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