Regelwidrige Gewährung von Leistungsprämien an Kommunalbeamte wird keinesfalls nachträglich legalisiert!

In dem heute veröffentlichten „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler wird eine möglicherweise zu großzügige Gewährung von Leistungsprämien an Kommunalbeamte kritisiert. Dem Finanzministerium Schleswig-Holstein wird darüber hinaus unterstellt, es wolle eine rechtswidrige Praxis nachträglich legalisieren. Dazu stellt der Sprecher des Ministeriums, Matthias Günther, fest: „Die geplante Neuregelung legalisiert weder nachträglich noch für die Zukunft eine bisher rechtswidrige Praxis. Die Zahl der Empfänger von Leistungsprämien wird auch künftig begrenzt sein: zum einen durch das Personalbudget, zum anderen dadurch, dass lediglich bei besonderen herausragenden Leistungen Prämien gezahlt werden dürfen. In der Neuregelung wird lediglich darauf verzichtet, eine Begrenzung der Empfänger von Leistungsprämien zahlenmäßig vorzuschreiben, damit die Kommunen flexibler handeln können.“

Das „Gesetz zur Neuregelung des Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts“ (Landtags-Drucksache 17/1267) wird derzeit in den Ausschüssen des Landtags beraten. Es wird voraussichtlich erst im nächsten Jahr in Kraft treten.

Matthias Günther 
| Pressestelle | Finanzministerium, Kiel |