Elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012: Post vom Finanzamt – Steuerzahler können gespeicherte Daten korrigieren

Für Lohnsteuerzahlerinnen und Lohnsteuerzahler beginnt ein neues Zeitalter. Zum 1. Januar 2012 wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte endgültig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Finanzämter stellen den Arbeitgebern die für den Abzug der Lohnsteuer wichtigen Daten – wie etwa die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge oder Freibeträge für erhöhte Werbungskosten – in elektronischer Form zur Verfügung. Ob die eigenen Daten richtig eingegeben wurden, kann man selbst überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen. Dazu informieren die Finanzämter in den kommenden Wochen bis etwa Mitte November 2011 per Post die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die für sie gespeicherten so genannten „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM). Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt, die mitgeteilten Daten, zum Beispiel auch die Steuerklasse, sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt korrigieren zu lassen. Ansonsten werden die mitgeteilten Daten unverändert den Arbeitgebern zum Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Die Finanzämter empfehlen deshalb, Freibeträge – etwa für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – bis zum Jahresende neu zu beantragen.

Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM oder zur Eintragung von Freibeträgen können per Post bei den Finanzämtern eingereicht werden. Antragsformulare dafür gibt es bei den Finanzämtern, können aber auch über das Internet (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=lst) abgerufen werden.

Die wesentlichen Vorteile des neuen Verfahrens:

* Die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden wird wesentlich erleichtert.

* Durch die Zuständigkeit der Finanzämter für die Änderung der meisten Lohnsteuerabzugsmerkmale werden unnötige Wege vermieden; die Meldebehörden sind künftig nur noch für die persönlichen Daten zuständig, die sie ohnehin zu erfassen haben, wie z.B. den Familienstand.

* Die Probleme beim Verlust der Lohnsteuerkarte (Ausstellung einer gebührenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte) oder bei einem zweiten Arbeitsverhältnis (Notwendigkeit einer zusätzlichen Lohnsteuerkarte) entfallen.

Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.elster.de. Hier finden Sie auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (sog. FAQ). Bei weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte steht auch eine Hotline zur Verfügung:

E-Mail: elstam-hotline@elster.de

Telefon: 01805/23 50 99 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,

Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)

 

 Matthias Günther | Pressestelle | Kiel |