Meldepflichtige Ereignisse in den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel

BRUNSBÜTTEL/GEESTHACHT/KIEL. In den abgeschalteten Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel sind bei umfangreichen Sonderprüfungen an einer Vielzahl von leittechnischen Baugruppen vereinzelt nicht spezifikationsgerechte Feinsicherungen festgestellt worden. Sie wurden unverzüglich ausgetauscht. Die Sonderprüfungen wurden auf Veranlassung der Atomaufsicht durchgeführt, nachdem es im Kernkraftwerk Philippsburg 2 zu einer unbeabsichtigten Auslösung einer falsch eingebauten Feinsicherung gekommen war. In den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel ist es durch die falsch eingebauten Feinsicherungen zu keiner fehlerhaften Auslösung und damit zu keinerlei sicherheitstechnischen Auswirkungen gekommen.

Die Betreibergesellschaften haben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde entsprechende Meldepflichtige Ereignisse der Kategorie „N“ heute (27. September) fristgerecht gemeldet. Die Aufsichtsbehörde hat zur weiteren Klärung und Bewertung der Meldepflichtigen Ereignisse externe Sachverständige hinzugezogen.

Oliver Breuer | 
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration
| Kiel |