Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Krümmel…

GEESTHACHT/KIEL. Im abgeschalteten Kernkraftwerk Krümmel hat bei einer wiederkehrenden Prüfung ein Absperrventil im Sicherheitsbehälter-Rückfördersystem nicht automatisch geöffnet. Grund war eine defekte Spule in einem Schalter. Im An-forderungsfall hätte in einem der drei vorhandenen Stränge die Funktion „Fluten“ nicht zur Verfügung gestanden. Für das Fluten wäre ein Strang ausreichend. Der Schalter wurde ausgetauscht, die defekte Spule wird untersucht. Die Kernkraftwerksbetreiberin hat dieses Meldepflichtige Ereignis der Atomaufsicht heute (19. September) fristgerecht nach der Kategorie „N“ („Normalmeldung“) gemeldet.

Die Atomaufsicht hat unabhängige Sachverständige zur Klärung der Schadensursache hinzugezogen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel