Entwurf für einheitliches Strafvollzugsgesetz fertig

 

KIEL. Nach mehr als einjährigen Beratungen hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von zehn Justizministerien der Bundesländer einen gemeinsamen Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz vorgelegt. Dieser Musterentwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz wird in Schleswig-Holstein die Grundlage eines neuen Gesetzes sein. Bei der Umsetzung muss selbstverständlich auch die Haushaltslage des Landes berücksichtigt werden. Zu dem vorgelegten Entwurf erklärte Justizminister Emil Schmalfuß heute (6. September): „Der Vollzug in Schleswig-Holstein hat einen hohen Standard und einige Reformideen werden hier schon seit Jahren umgesetzt. Bewährtes wie etwa das System der überschaubaren Abteilungen mit engen personellen Anbindungen oder die Einbeziehung externer Fachkräfte in den Bereichen der Psychotherapie und Sozialpädagogik wird erhalten bleiben und Eingang in das Landesgesetz finden. Es handelt sich um einen gelungenen Entwurf, der den Anforderungen an einen konsequent am Resozialisierungsgedanken sowie an rechts- und sozialstaatlichen Erwägungen ausgerichteten Strafvollzug Rechnung trägt.“

Oliver Breuer | Ministerium für Justiz | Kiel |