Gesundheitsminister Garg zur Krankenhausfinanzierung: Bundeseinheitlicher Basisfallwert ist zentrale Forderung Schleswig-Holsteins…

KIEL. Der Landtag befasst sich heute (26. August) mit der Krankenhausfinanzierung und dem so genannten Landesbasisfallwert. Mit Hilfe der Basisfallwerte wird die Vergütung von Krankenhausleistungen, wie beispielsweise Operationen, errechnet. Sie sind in den Bundesländern unterschiedlich hoch, obgleich ein einheitliches Bewertungssystem für Operationen gilt und die Krankenkassenbeitragssätze länderübergreifend identisch sind. Schleswig-Holsteins Wert liegt unter dem Bundesdurchschnitt, so dass hier ein Krankenhaus weniger Geld für die gleiche Leistung erhält, als Krankenhäuser in den meisten anderen Bundesländern.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hatte daher 2010 eine Bundesratsinitiative für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert gestartet. Die Initiative erhielt mehrheitliche Zustimmung der Bundesländer, wurde aber im Bundesgesetz nicht berücksichtigt. Laut derzeit geltendem Bundesgesetz findet lediglich eine Annäherung an einen einheitlichen Basisfallwert bis Ende 2014 statt (bezeichnet als so genannter Basisfallwertkorridor, der Abweichungen von 1,25 % unterhalb und 2,5% oberhalb eines errechneten Durchschnitts zulässt). Von dieser Annäherung profitieren auch Schleswig-Holsteins Krankenhäuser bis Ende 2014 durch jährliche Zuwächse. Das Land setzt sich weiterhin für eine weitergehende Annäherung bis hin zu einem punktuellen Basisfallwert ein (zuletzt im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni dieses Jahres). Derzeit läuft eine wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Ursachenklärung der unterschiedlichen Landesbasisfallwerte.

Anlässlich der Landtagsbefassung und der Kundgebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhäusern betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg:

„Sie alle wissen, dass die Landesregierung sich mit Nachdruck und Ausdauer für die Interessen unserer Krankenhäuser einsetzt. Sie wissen, dass der bundesweite Basisfallwert eine unserer zentralen Forderungen ist. Mit dieser Forderung stehen wir nicht allein. Aber wir sind treibende – und wie ich finde: konsequenteste – Kraft in der Entwicklung hin zu einem bundeinheitlichen Preisniveau in deutschen Krankenhäusern.

Sie wissen auch: Entsprechende Initiativen der Landesregierung auf Bund-Länder-Ebene gibt es bereits seit mehreren Jahren. Die Durchsetzung des Basisfallwertkorridors gegen den Widerstand mehrerer Länder war dabei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Einnahmesituation unserer Kliniken. Es wäre gut gewesen, ausgehend von der Korridorregelung, einen punktuellen Bundesbasisfallwert festzulegen. Eine entsprechende Bundesratsmehrheit im letzten Jahr geht auf die Initiative dieser Landesregierung zurück. Ich bedauere, dass der im Krankenhausentgeltgesetz vorgesehene gesetzliche Verfahrensvorschlag des BMG „gekippt“ wurde. Gegen die Streichung dieser Öffnungsregelung haben wir uns mit Vehemenz eingesetzt und werden uns weiterhin dafür einsetzen. Nur ein – punktueller – bundeseinheitlicher Basisfallwert entspricht dem Prinzip „gleiches Geld für gleiche Leistung“. Das ist für mich nicht nur eine ökonomische Frage, sondern auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse wie sie das Grundgesetz fordert.

Nach wie vor im Gesetz verankert ist die wissenschaftliche Untersuchung über die Ursachen unterschiedlicher Basisfallwerte der Länder. Das BMG hat diese Untersuchung im Juni in Auftrag gegeben. Ich bin sicher, sie wird zeigen, dass die Kostenstrukturen der Krankenhäuser in den Ländern durchaus vergleichbar sind. Woraus folgt, dass eine Aufrechterhaltung unterschiedlich hoher Landes-Basisfallwerte nicht begründet werden können.

Ich will aber auch zu den Punkten „Orientierungswert“ und „gesetzliche Regelung der Personalbemessung in der Pflege“ etwas sagen.

Erstens: Gesetzliche Personalbemessung. Es mag wünschenswert sein, Mindestpersonalschlüssel gesetzlich zu definieren. Die gab es ja schon mal von 1993 bis 1995 und wurden dann wieder eingestellt, da zu teuer und zu aufwändig. Und nach den damaligen Erfahrungen würde ich damit rechnen, dass sie die Budgetverhandlungen zwischen Kostenträgern und Kliniken mit einer Vielzahl von Streitfällen überladen und blockieren. Abgesehen von der schlichten Wahrheit, dass wir ein Spannungsverhältnis haben, bei dem steigender Kostendruck die flächendeckende Versorgung mit Kliniken in Frage stellen würde. Für die Landesregierung hat die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken Priorität. Denn das ist entscheidend für die Verbesserung der Pflege, nicht die Rückkehr zu Instrumenten, die sich als dysfunktional erwiesen haben.

Zweitens: Orientierungswert. Die Landesregierung unterstützt das Anliegen der Krankenhäuser, die Fortschreibung der Basisfallwerte nach der jährlichen Veränderungsrate durch Orientierungswerte zu ersetzen. Noch ist die Rechtslage anders und der Bund kann ohne Zustimmung des Bundesrates selbst bestimmen, wann die Neuregelung wirksam wird. Wir bleiben aber auch hier gemeinsam mit den anderen Ländern am Ball.

Schleswig-Holstein hat sich auch auf der Gesundheitsministerkonferenz für den Bundeseinheitlichen Basisfallwert eingesetzt und wir werden dies weiterhin tun. Wir stehen dazu in Kontakt zum BMG. Richtig ist, unsere Ziele weiter voranzubringen, wenn das Gutachten des BMG vorliegt. Ich rechne damit, dass sich dann die argumentative Ausgangslage entscheidend verändert: Zu Gunsten Schleswig-Holsteins und der anderen benachteiligten Länder.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel