Bildungsminister Dr. Klug will stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern…

 

KIEL. „Ich halte das Kooperationsverbot im Bildungsbereich für falsch“ sagte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug heute (24. August) im Kieler Landtag. Er forderte eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b), das „derzeit kaum Möglichkeiten für ein Zusammenwirken von Bund und Ländern im Bildungsbereich bietet“. Die Schulentwicklung der Länder müsse wieder stärker auf die Erleichterung von Mobilität im Bundesgebiet ausgerichtet werden, betonte der Minister.

Der Bildungsminister sagte zudem, es gebe heute bereits in vielen Bereichen Anstrengungen der Länder, verbindliche gemeinsame Ziele zu verankern. Er nannte die Lernstandserhebungen sowie die Vereinbarung verbindlicher Bildungsstandards. Mehrere Bundesländer arbeiteten überdies gemeinsam an der Entwicklung eines Aufgabenpools vergleichbarer schriftlicher Abituraufgaben.

Klug setzt auf Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit der Bund-Länder-Kooperationen. Er forderte eine Erweiterung des Artikels 91b Grundgesetz, in der gemeinsame Handlungsfelder klar definiert werden sollten. Als Beispiel nannte er die frühkindliche Bildung (Qualitätsverbesserungen in Krippen und Kitas), Schulsozialarbeit, Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen sowie die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Wenn es uns gelingt, die Zusammenarbeit auf diese Feldern langfristig über das Grundgesetz abzusichern, wäre eine Menge für die Bildungsqualität in Deutschland erreicht“, sagte der Bildungsminister und fügte hinzu: „Und das, ohne gleich die föderale Bildungsverantwortung aus er Hand zu geben.“

Thomas Schunck | Ministerium für Bildung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel