EHEC-Epidemie: Landwirte können Steuerstundung beantragen…

Kiel. Der Bund und die Länder helfen von der EHEC-Epidemie geschädigten Gemüsebauern mit steuerlichen Erleichterungen. Sie gelten für landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind. Wie das Finanzministerium mitteilte, können bis zum 31. Oktober 2011 fällige Steuern auf Antrag gestundet und Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angepasst werden. Auf Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Außerdem sollen die Finanzämter bis zum 31. Oktober 2011 von Vollstreckungsmaßnahmen bei den Betroffenen absehen und für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober 2011 Säumniszuschläge erlassen. Diese Maßnahme ergänzt die EU-Hilfe, die im Juni von den betroffenen Betrieben beantragt werden konnte und spätestens im nächsten Monat ausgezahlt werden wird.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Günther | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel