Staatssekretärin Dr. Bonde würdigt erfolgreiches Integrationsunternehmen – Jubiläum 10 Jahre Di.Hako.Dip GmbH – Vorbild für andere Unternehmen

KIEL. Als ein Vorbild für andere Unternehmen bezeichnete die Staatsekretärin für Arbeit, Soziales und Gesundheit Dr. Bettina Bonde die Entwicklung des Trappenkamper Unternehmens di.hako.dip GmbH. Anlass ist das 10jähige Firmenjubiläum heute (15. Juli 2011). Die di.hako.dip GmbH ist ein so genanntes Integrationsunternehmen, das einen hohen Anteil an schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 27 der insgesamt 83 Beschäftigten sind körperlich, psychisch oder sinnesbehindert. „Das Unternehmen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie unternehmerisches Engagement positive wirtschaftliche und soziale Wirkung entfalten kann“, betonte Bonde.

Die di.hako.dip GmbH wurde im Jahr 2001 gegründet und ist im Bereich Industriemontage tätig. Zusammen mit anderen sozial ausgerichteten Betrieben stellt das Unternehmen im Gewerbepark „socialtec Trappenkamp“ seine Dienstleistungen zur Verfügung.

Unterstützt wird der Betrieb seit seiner Gründung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese Mittel stehen zweckgebunden für Unternehmen bereit, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern und entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen. „Der Aufschwung am Arbeitsmarkt geht an Menschen mit Behinderungen leider noch immer vorbei. Während die Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein im Juni im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % sank, stieg die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen um 8,8 %. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Unternehmen die Chancen nutzen, die schwerbehinderte Menschen für ihr Unternehmen bieten“, so Dr. Bonde. Die Staatssekretärin warb zugleich dafür, das vom Sozialministerium gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft wie dem UVNord gestartete Informationsprojekt „Fachberater“ zu nutzen. Unternehmen können sich bei Fachberatern über gesetzliche Rahmenbedingungen und finanzielle Fördermöglichkeiten bei einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen informieren. Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden Arbeitgebern u. a. Zuschüsse gewährt, insbesondere wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung gefährdet wäre. Weitere Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können an schwerbehinderte Menschen selbst gezahlt werden, etwa für eine notwendige Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen. Finanziert wird die Ausgleichsabgabe von Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern, die die bundesgesetzliche Vorgabe, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen, nicht erfüllen. Info Fachberater: www.esa-sh.de; www.uvnord.de

Christian Kohl | Ministerium für Arbeit, Kiel |