Mehr als eine Dreiviertel Million Euro für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen junger Strafgefangener

SCHLESWIG / NEUMÜNSTER. Mit rund 763.000 Euro aus EU- und Landesmitteln fördert das Land in diesem Jahr berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur schulisch-beruflichen Qualifizierung junger Gefangener in der Jugendanstalt Schleswig und in der JVA Neumünster. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid hat jetzt der Ausbildungsträger TÜV NORD Bildung erhalten.

Justizstaatssekretär Michael Dölp: „Wir wollen die jungen Gefangenen gezielt fördern und auch fordern, um ihnen den Weg zurück in unsere Gesellschaft zu ermöglichen. Vielen fehlen Schul- und damit auch Ausbildungsabschlüsse. Ausbildungsfähigkeit aber ist die Basis für den beruflichen Weg. Erst durch eine solche Qualifizierung haben junge Gefangene nach ihrer Haft überhaupt Chancen auf dem Arbeitsmarkt.“ Eine gelungene Resozialisierung jugendlicher Straftäter beginne daher während der Haftzeit schon mit dem Verinnerlichen eines geregelten Tagesablaufes, wie er durch solche Maßnahmen mit vorgegeben werde, so Justizstaatssekretär Dölp: „Wir wollen keinen Verwahrvollzug.“

Mehr als 456.000 Euro der Fördersumme kommen über das Zukunftsprogramm Arbeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, gut 306.000 Euro werden vom Land bereitgestellt.

Mit der Zuwendung werden in der Jugendanstalt Schleswig bis zu 64 Teilnehmerplätze zur Berufsvorbereitung in den Bereichen Kochen und Servieren (Gastro), Gebäudereinigung, Metall, Holz, Bau- und Baunebenberufe (Multi), sowie arbeitstherapeutische Maßnahmen gefördert. Hilfen wie ergänzender Unterricht, die Vermittlung von PC-Kenntnissen oder ein arbeitsmarktorientiertes Übergangsmanagement kommen hinzu.

Am Vollzugstandort Neumünster werden weitere bis zu 21 Teilnehmerplätze im Qualifizierungsbereich Holz / Bau und einer allgemeinen Arbeitstrainingsmaßnahme für junge Strafgefangene (unter 25jährige) bereitgestellt.

Insgesamt werden 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TÜV NORD Bildung zur Qualifizierung der Gefangenen und im arbeitsmarktorientierten „Übergangsmanagement“ eingesetzt. Für diesen organisierten Übergang aus dem Vollzug in die Freiheit werden drei Stellen für Integrationsbegleiter finanziert, die – verteilt über das Land – den jugendlichen Haftentlassenen bei der Suche nach einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsplatz zur Seite stehen und auch zum Beispiel bei Behördengängen oder Wohnungssuche helfen.

Die berufliche und schulische Qualifizierung jugendlicher Straftäter erfolgt mit Unterstützung der regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig und Neumünster sowie der Schleswiger Schule Hesterberg.

Das schleswig-holsteinische Jugendstrafvollzugsgesetz legt besonderen Wert auf die erzieherische Gestaltung des Vollzugs. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Gefangenen sollen gestärkt und gefestigt werden. Neben der Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der eigenen Straftaten sind daher die schulische Bildung, die berufliche Qualifizierung sowie die Vorbereitung auf die gesellschaftliche Eingliederung nach der Haftentlassung weitere Kernaufgaben.

Das Zukunftsprogramm Arbeit ist das Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung für die Jahre 2007 – 2013. Die Förderangebote zielen auf den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten und die Integration benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt. 216 Millionen Euro stehen an Fördermitteln zur Verfügung, 100 Millionen Euro kommen davon kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Mehr Informationen erhalten Sie im Internet unter www.zukunftsprogramm-arbeit.schleswig-holstein.de.

Dr. Wolf Gehrmann | Ministerium für Justiz | Kiel |