Festnahme eines mutmaßlichen Führungsfunktionärs der DHKP-C…

 

Die Bundesanwaltschaft hat am gestrigen Mittwoch (13. Juli 2011) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2011 den 37-jährigen türkischen Staatsangehörigen Erol G. durch Beamte des Bundeskriminalamts in Köln festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich seit Februar 2007 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

Die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als „Rückfront“ unter anderem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt. Dem Beschuldigten wird vor allem vorgeworfen, spätestens seit Februar 2007 in Deutschland Finanzmittel für die DHKP-C beschafft zu haben. Er soll für den Vertrieb der Propagandazeitschrift der Vereinigung zuständig gewesen sein und an der Durchführung kommerzieller DHKP-C-Veranstaltungen mitgewirkt haben. Zudem soll er sich in den Jahren 2008 und 2009 an den jährlichen Spendensammlungen der Vereinigung beteiligt haben. Daneben soll er in Propagandaaktionen und Schulungen der Organisation eingebunden gewesen sein.

Der Beschuldigte wurde heute Vormittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)