08.07.2011: Informationen zu EHEC-Infektionen: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ruft Arzneimittel zurück, die bestimmte Bockshornkleesamen enthalten…

KIEL. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heute (8.7.) einen Rückruf veröffentlicht hat: „Wirkstoffe und Arzneimittel, die Bockshornkleesamen enthalten, der im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde, müssen vom Markt genommen werden.“ In Schleswig-Holstein wurden die notwendigen Schritte veranlasst, um den Verkauf oder die Einfuhr entsprechender Produkte zu unterbinden. Verbraucher sollten entsprechende Produkte nicht mehr verwenden. Weiter informierte das BfArM: „Bockshornkleesamen wird u.a. als pflanzliches Magen-Darm-Mittel verwendet. Patienten nehmen dazu mehrmals täglich zerkleinerte Bockshornsamen mit Flüssigkeit ein. Chargen von aus Ägypten stammenden Bockshornkleesamen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für die EHEC O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich. Dies hatten epidemiologische Untersuchungen sowie die Rück- und Vorwärtsverfolgung von Samenlieferungen durch die deutsche EHEC-Task Force ergeben. Der Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten ist zunächst verboten“ (siehe auch www.bfr.bund.de vom 5.8.). Verbraucherinnen und Verbrauchern wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weiterhin empfohlen, auf den Verzehr von rohen Sprossen zu verzichten. Grundsätzlich rät das BfR, die allgemeinen Regeln der Küchenhygiene auch im Umgang mit Sprossen unbedingt einzuhalten“.

Zum EHEC-Geschehen in Schleswig-Holstein: In der laufenden Woche (aktuellen Meldewoche) wurden 6 EHEC-Infektionen nachgewiesen und gemeldet. Darin enthalten sind zum Teil Nachmeldungen und zum Teil Meldungen, die nicht dem zurückliegenden Geschehen zuzuordnen sind (anderer Erregertyp). EHEC existiert auch außerhalb des zurückliegenden EHEC-O104-Ausbruchsgeschehens. Es sind weiterhin EHEC-Nachweise ohne Bezug zu dem zurückliegenden Geschehen zu erwarten.

Bestätigte EHEC-Infektionen und bestätigte HUS-Fälle werden in Schleswig-Holstein regelmäßig durch die Gesundheitsämter an das Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Erkrankungen gemeldet und unter www.uni-kiel.de/infmed/ifsg/ veröffentlicht. Wählen Sie dazu dort den Menüpunkt FLUSH und dann den gewünschten Erreger EHEC (oder HUS) aus.

Info: www.bzga.de, www.rki.de, www.bfr.bund.de, www.ehec.schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl
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