Sozialminister Garg im Landtag zum Thema Pflege: Ziele sind mehr Zeit für Pflege und die Förderung der beruflichen Weiterbildung

KIEL. In seiner heutigen (1.7.) Landtagsrede zum Thema Pflege betonte Sozialminister Dr. Heiner Garg:

„Ein gutes Gleichgewicht von Transparenz und Verbraucherschutz einerseits und Bürokratieverzicht andererseits sind Kernziele der Pflegepolitik Schleswig-Holsteins. Sozialministerium und Akteure der Altenpflege arbeiten dauerhaft an Verbesserungen und haben bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Die Prüfung von Pflegeeinrichtung durch Aufsichtsbehörden und den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) läuft grundsätzlich zeitgleich und arbeitsteilig, so die gesetzliche Regelung. Die Umsetzung und Koordination wird in einer Arbeitsgruppe zwischen MDK und Aufsichtsbehörde erarbeitet und weiterentwickelt. Dies geschieht in Umsetzung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes. Wir haben aktuell eine einheitliche Prüfrichtlinie für Einrichtungen erarbeitet. Sie schafft mit standardisierten Fragen und Prüfkriterien und einem einfachen Ankreuzverfahren Klarheit und reduziert die Schreibarbeit deutlich. Diese Richtlinie ist zurzeit im Beteiligungsverfahren mit dem Landespflegeausschuss. Nach der Sommerpause soll sie zeitnah in Kraft gesetzt werden.

Für den Pflegealltag wurde im Jahr 2002 bis 2004 ein Standard-Tagesplan entwickelt. Mit seiner Hilfe konnte der tägliche Dokumentationsaufwand um reduziert werden. Das Sozialministerium hatte das im Rahmen eines Modellprojekts gefördert. Ebenfalls mit finanzieller Unterstützung des Landes wurden Pflegekräfte umfangreich in der Anwendung des vereinfachten Modells geschult. Entbürokratisierung in der Pflege steht für die im Pflegesektor handelnden Akteure aber nach wie vor auf der Tagesordnung. Auch für die Landesregierung. Dies gilt umso mehr, als der Pflegesektor ein Bereich ist, in dem Fachkräftemangel kein Zukunftsthema, sondern eine gegenwärtige Herausforderung ist. Infolge der demographischen Entwicklung ist von einem weiter stetig steigenden Bedarf an Fachkräften im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich auszugehen.

Schleswig-Holstein unternimmt enorme Anstrengungen, die Altenpflegeausbildung auf gesunde Füße zu stellen. Trotz der angespannten Haushaltslage wurde mit dem Landeshaushalt für 2011/2012 die Zahl der vom Land geförderten Schulplätze um weitere 30 Plätze auf insgesamt 1.200 Plätze erhöht. Daneben brauchen wir aber auch Quereinsteiger für die Pflege.

Auch sie benötigen eine gesicherte Finanzierung von Ausbildung. Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland von 2009 wurde richtigerweise die Möglichkeit geschaffen, im Bereich Altenpflege auch dreijährige Umschulungen zu fördern. Falsch war allerdings die Befristung bis zum 31.12.2010. Ich bedauere es außerordentlich, dass die Forderung der Länder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch III im Bereich der Alten- und Krankenpflege zu entfristen und als Rechtsanspruch zu gewähren, bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Wir haben uns bereits mehrfach für eine Wiedereinführung der Förderung des 3. Ausbildungsjahres im Bereich der Altenpflege bei beruflichen Umschulungen eingesetzt. Zuletzt hat das Ministerium am 16. Juni im Unterausschuss des Bundesrates für Arbeit und Sozialpolitik einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege nach dem SGB III wieder über den gesamten Ausbildungszeitraum zu ermöglichen. Ich werde weiterhin mit Nachdruck darauf hinwirken, dass die falsche Entscheidung, die Förderung von dreijährigen Umschulungen nicht zu verlängern, korrigiert wird. Dies wäre vor dem Hintergrund der enormen Nachfrage in der Pflege ein wichtiger und richtiger arbeitsmarktpolitischer Schritt zur Gewinnung neuer Fachkräfte.

Parallel dazu setzt sich Schleswig-Holstein für eine grundsätzliche Neuordnung der Finanzierung der Pflegeausbildung ein. Wir müssen die Altenpflegeausbildung auf dauerhaft tragfähige Füße stellen. Das Finanzierungsmodell der Krankenpflegeausbildungen kann dabei Vorbild sein. Schleswig-Holstein wird sich in dem derzeit auf Bundesebene laufenden Prozess zur Pflegereform, die sich neben der möglichen Zusammenführung der beiden Pflegeberufe auch mit der zukünftigen Finanzierung befasst, weiterhin konstruktiv beteiligen.“

Informationen zu Pflege in Schleswig-Holstein: www.pflege.schleswig-holstein.de

Christian Kohl | Ministerium für Arbeit | Kiel |