Bei den Verhandlungen wurde von Dr. Heidorn zugesagt, die Rekultivierungsmaßnahmen wieder aufzunehmen mit dem Ziel, diese zügig zum Abschluss zu bringen. Staatssekretär Rabius zeigte sich erleichtert über das Ergebnis der Gespräche: „Wir werden als erstes einen detaillierten Zeitplan für die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Einhaltung überwachen.“ Eine weitere Verzögerung der Abdichtungsmaßnahmen sei nicht vermittelbar, erläuterte Rabius. Zur Absicherung des Zeitplans werde der Betreiberin die Ersatzvornahme für den Fall angedroht, dass sie ihren Pflichten schuldhaft nicht nachkommt.
Deponien müssen nach ihrer Verfüllung an der Oberfläche abgedichtet werden, damit das Grundwasser nicht durch austretendes Sickerwasser gefährdet wird. Bei der Deponie Appen-Schäferhof handelt es sich um eine Altdeponie, bei der seit 1965 Abfälle abgelagert wurden und die an der Basis keine Abdichtung besitzt. Umso wichtiger ist es, dass die private Betreiberin ihren gesetzlichen Pflichten zur Deponierekultivierung nachkommt. Die Abdichtung der Deponie Appen hat sich vor allem deshalb immer wieder verzögert, weil die Betreiberfirma seit Jahren darüber klagte, nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Abdichtung zu verfügen.
Staatssekretär Rabius bittet die Appener Bevölkerung um Verständnis für die anstehenden Baumaßnahmen, bei denen es sicher auch zu Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen kommen wird. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Rekultivierung der Deponie Appen-Schäferhof wird nach fachtechnischer Einschätzung noch einige Zeit vergehen.
Dr. G. Finck, C. Conrad | Ministerium f. Landwirtschaft, Kiel |