Stellungnahme zur Flughafen-„Mängelliste“* der Vereinigung Cockpit:
Lübeck, den 30. Juni 2011 – Die Initiative der Vereinigung Cockpit, den Luftverkehr in Deutschland noch sicherer zu machen, wird von der Flughafen Lübeck GmbH, Betreiberin des Flughafens Lübeck, begrüßt. In der neu veröffentlichten Flughafen-„Mängelliste“* hat der Flughafen Lübeck einen roten Mangelstern erhalten. „Der Flughafen Lübeck ist sicher, alle hiesigen Verfahren und Techniken sind von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestätigt und durch die Landesluftfahrtbehörde genehmigt“, stellt Geschäftsführer des Flughafen Lübeck, Prof. Dr. Jürgen Friedel, fest. „ – und noch in diesem Jahr werden wir den Sicherheitsstandard für die Piloten weiter erhöhen.“ Der Flughafen Lübeck hält alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zur Sicherheit des Airports ein und arbeitet bereits an einer weiteren Verbesserung des Sicherheitsstandards: „Schon im August diesen Jahres wird der erste Spatenstich zur Einrichtung des höherwertigen Instrumentenlandesystems der Betriebsstufe II ( ILS CAT II ) erfolgen“, so Jürgen Friedel. Damit werden gleich drei der von der Vereinigung Cockpit aus Pilotensicht als Ausrüstungsmissstand aufgeführten Aspekte behoben.
Das Instrumentenlandesystem (ILS) ist ein bodenbasiertes System, das den Piloten bei Anflug und Landung mittels zweier Leitstrahlen, Landekurs- und Höheninformationen unterstützt. Der Pilot kann die Signale auf einem Anzeigegerät verfolgen, das an einen ILS-Empfänger angeschlossen ist.
Dadurch sind auch bei schlechten Sichtbedingungen Präzisionsanflüge möglich.
„Bestandteil der durch den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Lübeck genehmigten Einrichtung des ILS CAT II sind die Runway-Guard-Lights, also die Markierungen an der Einmündung in die Start- u. Landebahn, die dem Flugzeugführer signalisiert, dass die Startbahn unmittelbar voraus liegt“, erläutert Jürgen Friedel. „Ebenso werden im Zuge der ILS CAT II Erweiterung Runway-Centerline-Lights und Stopbars eingebaut. Letztere ähneln Ampeln, mit denen an Kreuzungen von Startbahn mit Rollwegen die Flugzeugbewegungen am Boden geregelt werden.“
Für die ebenfalls als Missstand beklagte verkürzte Anflugbefeuerung (ALS) liegt am Flughafen Lübeck eine von der Deutschen Flugsicherung genehmigte Ausnahmeregelung vor, die mit der lokalen Besonderheit des Airports zu tun hat.
Daniela Stricker - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Flughafen Lübeck GmbH