Schwere Gesundheitsstörungen bei unsachgemäßem Gebrauch möglich
Talkumhaltiger Babypuder kann bei Babys und Kleinkindern zu schweren Gesundheitsstörungen führen. Atmet ein Baby oder Kleinkind versehentlich den Puder ein, kann er in die Lunge gelangen und zu Atembeeinträchtigungen bis hin zu schweren Lungenschäden führen. „Eine typische Unfallsituation besteht, wenn das Kind zum Wickeln auf dem Rücken liegt, sich die Puderdose unbeabsichtigt über ihm öffnet und der Puder herausrieselt“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Um zukünftig solche Unfälle zu vermeiden, sollten die Puderdosen entweder auf sichere Verschlusssysteme umgestellt oder talkumhaltiger Babypuder verboten werden. Anlass für die Empfehlung des BfR, talkumhaltigen Babypuder zu verbieten oder die Dosen mit sicheren Verschlüssen auszustatten, war der schwere Vergiftungsfall eines zweijährigen Mädchens. Das Kind hatte beim Wickeln mit einer verschlossenen Puderdose gespielt, bis sich die Dose öffnete. Der Puder ergoss sich über das Gesicht des Kindes und wurde von ihm eingeatmet. In der Folge musste das Kind mehrere Tage lang intensivmedizinisch behandelt werden.
Bereits in der Vergangenheit waren dem BfR ähnliche Fälle gemeldet worden. Insgesamt haben für den Zeitraum von 1979 bis 2008 die Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz 113 Aspirationsunfälle mit Babypuder dokumentiert. In den meisten Fällen waren Kinder im Alter von einem halben bis zu zwei Jahren betroffen. In den dokumentierten Fällen haben die Kinder keine bleibenden Schäden davon getragen.
Nach Ansicht vieler Kinderärzte ist aus medizinischer Sicht die Verwendung von talkumhaltigem Babypuder nicht notwendig. Zur Vermeidung von Aspirationsunfällen empfiehlt das BfR daher die Puderdosen entweder auf sichere Verschlusssysteme umzustellen oder talkumhaltigen Babypuder zu verbieten.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)