Bildungs- und Teilhabepaket: Inanspruchnahme steigt – mehr als 30.000 Anträge – Frist für rückwirkende Antragstellung wahren

KIEL. Die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein nehmen zunehmend Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch. Das zeigt die Tendenz einer Umfrage, die von Landkreistag und Städteverband durchgeführt worden ist. Deutlich mehr als 30.000 Anträge wurden bisher bei den Jobcentern und zuständigen Stellen der Kreise, Städte und Gemeinden gestellt. Das entspricht nach dem aktuellen Auswertungsstand der Umfrage je nach Region Anträgen für rund 25 bis 30 Prozent der antragsberechtigten Kinder und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind rund 120.000 Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein, darunter ca. 75.000 Kinder und Jugendliche, die in Bedarfsgemeinschaften leben und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.

Die Geschäftsführer von Landkreistag und Städteverband, Jan-Christian Erps und Jochen von Allwörden zeigten sich zufrieden mit dem Trend: „Aus allen Kreisen bekommen wir die Rückmeldung, dass die Nachfrage stark zunimmt“, berichtet Erps. „Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt inzwischen wirklich bei den Betroffenen an“, ist sich Jochen von Allwörden sicher. Jörg Bülow, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag: „Gemeinden und Ämter sind auf Antragsteller in ihrem Zuständigkeitsbereich eingestellt. Die Gemeinden bieten vielfältige Bildungs- und Teilhabeleistungen an, die mehr und mehr in Anspruch genommen werden.“

Arbeits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg betonte: „Der deutliche Anstieg der Antragszahlen zeigt: Die Anfangshürde ist genommen, die Leistungen werden angenommen.“ Sowohl bei den Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) als auch bei den Antragsberechtigten nach dem Bundeskindergeldgesetz steige das Interesse erfreulich, dennoch müsse weiterhin für die Leistungen geworben werden: „Nutzen Sie die Chance, Ihren Kindern die Angebote zugänglich zu machen“, appellierte Garg gemeinsam mit Erps und von Allwörden an Eltern und Familien. „Bis Ende Juni können die Leistungen für nachgewiesene Aufwendungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 beantragt werden“. Zur Beratung können sich Antragsteller an die Jobcenter (SGB II) oder an die zuständigen Stellen in den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen wenden.

Die Schwerpunkte der Anträge liegen zurzeit neben der Kostenübernahme für Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler oder KiTa-Kinder bei den Schulausflügen und den sozialen Teilhabeleistungen, wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen. Land, Kreise und kreisfreien Städte hatten in den vergangenen Wochen umfangreich für das Bildungs- und Teilhabepaket bei den Familien geworben.

Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets liegt in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte. Die Anträge werden für die SGB II-Leistungsberechtigten in den Jobcentern bearbeitet. Antragsteller nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten Hilfen in den Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte oder in den Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden. Durch das Ausführungsgesetz des Landes, das zügig vom Landtag beschlossen wurde und seit dem 9. Juni 2011 verkündet ist, haben die Kreise und kreisfreien Städte nunmehr die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung der Leistungen.

Christian Kohl | Ministerium für Arbeit  |  Kiel |