Wer per Haftbefehl gesucht wird sollte nicht vor einem Bundespolizeirevier urinieren…

22.06.2011 – 11:00 Uhr, Bundespolizeiinspektion Hamburg

Hamburg – Wer per Haftbefehl gesucht wird sollte nicht vor einem Bundespolizeirevier urinieren…- Festnahme durch Bundespolizei am Hamburger Hauptbahnhof-

Am 21.06.2011 gegen 15.30 Uhr beobachtete ein Bundespolizist über die Videoüberwachungsanlage einen jungen Mann, der direkt neben dem Personaleingang des Bundespolizeireviers am Hamburger Hauptbahnhof seine „Notdurft“ verrichtete. Eine anschließende Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Seit Anfang Juni 2011 wurde der 23-Jährige mit einem Haftbefehl (Verstoß gegen das Waffengesetz) gesucht. Der Hamburger hatte sich einer Ladung zum Strafantritt nicht gestellt und hat noch eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen. Eine geforderte Geldstrafe zur Abwendung der Freiheitsstrafe konnte der Gesuchte trotz mehrerer Telefonate nicht aufbringen. Hamburger Bundespolizisten veranlassten die Zuführung des Verurteilten in die zuständige Haftanstalt.

Hinweis: Weitere Angaben zum „Verstoß gegen das Waffengesetz“ können von der Bundespolizei leider nicht gemacht werden.

Bundespolizeiinspektion Hamburg