Aktion gegen Schwarzarbeit: In 246 kontrollierten Betrieben 49 Verstöße Zieschang: „Ständige Kontrollen bleiben wichtige Gemeinschaftsaufgabe“

KIEL. Bei gemeinsamen Schwerpunkt-Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Rahmen der „Gemeinsame Aktionstage Schleswig-Holstein“ haben Zoll und Kreisordnungsbehörden in der vergangenen Woche an drei Tagen landesweit 246 Unternehmen und 555 Personen überprüft. Dabei wurden in 49 Betrieben – vorwiegend aus dem Baugewerbe – sowie bei 49 Personen Unregelmäßigkeiten festgestellt. An den Schwerpunkt-Kontrollen waren 51 Zollbeamte sowie rund ein Dutzend Mitarbeiter örtlicher Behörden beteiligt. Wie Wirtschafts-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang und Robert Dütsch, Leiter der Fachaufsicht über die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ bei der Bundesfinanz-direktion Nord heute (20. Juni) zum Abschluss der Aktionstage erläuterten, seien unter anderem 34 Fälle von Mindestlohn-Verstößen sowie elf Fälle von ungerecht-fertigt bezogenen Sozialleistungen (Leistungsbetrug) aufgedeckt worden. „Mit dieser Quote liegen wir zwar deutlich unter dem Ergebnis des Vorjahres – gleichwohl besteht für Entwarnung kein Anlass“, so Dütsch. Zieschang und Arbeits-Staatssekretärin Dr. Bettina Bonde hatten sich am Freitag (16. Juni) bei einer Großkontrolle in Kiel selbst ein Bild von den Einsätzen gemacht.

Nach den Worten von Zieschang bleibe die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und erfordere eine Bündelung der Kräfte aller beteiligten Behörden und Verbände: „Wir sind hier in sehr engen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Handwerk, um Verstöße auch weiterhin intensiv aufzuspüren – Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern richtet massive volkswirtschaftliche Schäden an.“

Die Unterbindung der gewerbe- und handwerksrechtlichen Schwarzarbeit ist in Schleswig-Holstein Aufgabe der Landräte und der Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der Städte über 20.000 Einwohner. In diesem Jahr beteiligten sich die Ermittlungsgruppe Kreis Ostholstein (Plön, Ostholstein, Neumünster) sowie der Kreis Steinburg und die Landeshauptstadt Kiel an der Aktion.

Die Gemeinsamen Aktionstage finden zusammen mit dem Zoll in Schleswig-Holstein zweimal jährlich statt. Wie Zieschang sagte, gäbe es aber auch außerhalb der Aktionstage durch die kommunalen Behörden regelmäßige Kontrollen im Bereich des Gewerbes und des Handwerks. „Diese Aufgabe ist wichtig, um die gesetzestreuen Unternehmer und Handwerker vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz zu schützen. Mit dieser wertvollen Arbeit werden auch die Voraussetzungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Wirtschaft geschaffen.“

Als Beispiel nannte Zieschang Zahlen aus dem vergangenen Jahr: Die kommunalen Behörden hätten 2010 insgesamt 676 Fälle von gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit bearbeitet. 231 Fälle konnten abgeschlossen werden und knapp 151.000 Euro an Bußgeldern rechtskräftig verhängt werden. 237 Verfahren sind noch offen. Im Einzelfall können die Kommunen Bußgelder bis zu 50.000 Euro festsetzen.

Um den Kommunen bei ihrer Aufgabe zu helfen, unterstützt Schleswig-Holstein im Bundesrat eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, die Befugnisse der Behörden denen der Zollverwaltung anzupassen. Dies beinhaltet unter anderem so genannte Betretungsrechte für Geschäftsräume und Grundstücke während der üblichen Arbeitszeit. Darüber hinaus zielt die Gesetzesinitiative darauf ab, dass die Bußgeldbewehrung für „unerlaubte Werbemaßnahmen“ zur Prävention gegen unerlaubte Gewerbe- und Handwerksausübung wieder eingeführt wird.

Harald Haase | Ministerium für Wissenschaft, Kiel |