Nach den Worten von Zieschang bleibe die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und erfordere eine Bündelung der Kräfte aller beteiligten Behörden und Verbände: „Wir sind hier in sehr engen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Handwerk, um Verstöße auch weiterhin intensiv aufzuspüren – Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern richtet massive volkswirtschaftliche Schäden an.“
Die Unterbindung der gewerbe- und handwerksrechtlichen Schwarzarbeit ist in Schleswig-Holstein Aufgabe der Landräte und der Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der Städte über 20.000 Einwohner. In diesem Jahr beteiligten sich die Ermittlungsgruppe Kreis Ostholstein (Plön, Ostholstein, Neumünster) sowie der Kreis Steinburg und die Landeshauptstadt Kiel an der Aktion.
Die Gemeinsamen Aktionstage finden zusammen mit dem Zoll in Schleswig-Holstein zweimal jährlich statt. Wie Zieschang sagte, gäbe es aber auch außerhalb der Aktionstage durch die kommunalen Behörden regelmäßige Kontrollen im Bereich des Gewerbes und des Handwerks. „Diese Aufgabe ist wichtig, um die gesetzestreuen Unternehmer und Handwerker vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz zu schützen. Mit dieser wertvollen Arbeit werden auch die Voraussetzungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Wirtschaft geschaffen.“
Als Beispiel nannte Zieschang Zahlen aus dem vergangenen Jahr: Die kommunalen Behörden hätten 2010 insgesamt 676 Fälle von gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit bearbeitet. 231 Fälle konnten abgeschlossen werden und knapp 151.000 Euro an Bußgeldern rechtskräftig verhängt werden. 237 Verfahren sind noch offen. Im Einzelfall können die Kommunen Bußgelder bis zu 50.000 Euro festsetzen.
Um den Kommunen bei ihrer Aufgabe zu helfen, unterstützt Schleswig-Holstein im Bundesrat eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, die Befugnisse der Behörden denen der Zollverwaltung anzupassen. Dies beinhaltet unter anderem so genannte Betretungsrechte für Geschäftsräume und Grundstücke während der üblichen Arbeitszeit. Darüber hinaus zielt die Gesetzesinitiative darauf ab, dass die Bußgeldbewehrung für „unerlaubte Werbemaßnahmen“ zur Prävention gegen unerlaubte Gewerbe- und Handwerksausübung wieder eingeführt wird.
Harald Haase | Ministerium für Wissenschaft, Kiel |