16.06.2011: Aktuelle Informationen zu EHEC-Infektionen…

KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (16. Juni) 840 bestätigte EHEC-Infektionen und 194 bestätigte HUS-Fälle dem Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Erkrankungen gemeldet worden. (15. Juni: 828 EHEC-Infektionen und 190 HUS-Fälle). Zur Quellensuche teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit: Es wurden (mit Stand Donnerstag, 16.06. 2011, 15.00 Uhr) bisher durch das Landeslabor 460 unterschiedliche Proben untersucht. Davon 445 ohne EHEC-Befund, 15 Proben sind noch nicht ausgewertet. Bisher sind 86 Sprossenproben eingesendet worden. Davon wurden bisher 80 Proben mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen.

Das Gesundheitsministerium wiederholt den Hinweis, dass infolge des erheblichen Blutverbrauchs durch die EHEC- und HUS-Behandlungen der letzten Wochen immer noch großer Bedarf an weiteren Blutspenden besteht. Es wird an alle Bürgerinnen und Bürger, appelliert, Blut zu spenden.

Weitere Informationen:

Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Robert Koch-Institut haben am Freitag, 10.Juni, mitgeteilt: „BfR, BVL und RKI kommen gemeinsam zu dem Schluss, dass die bestehende allgemeine Empfehlung, in Norddeutschland auf den Verzehr von Gurken, Tomaten und Blattsalat zu verzichten, nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.

BfR, BVL und RKI empfehlen, über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Haushalten und Gastronomiebetrieben wird empfohlen noch vorrätige Sprossen sowie möglicherweise damit in Berührung gekommene Lebensmittel zu vernichten.“ Dies gilt ausdrücklich auch für selbstgezogene Sprossen.

„BfR, BVL und RKI empfehlen weiterhin, dass alle Lebensmittel, die aus einem Betrieb in Niedersachsen stammen, aus dem Verkehr gezogen werden.

BfR, BVL und RKI empfehlen, die üblichen Hygieneempfehlungen im Umgang mit Lebensmittel und Patienten streng zu befolgen.

Die aktuelle Mitteilung ersetzt den bisherigen Verzehrhinweis von BfR und RKI vor Gurken, Tomaten und Blattsalat.“

Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten weist das Gesundheitsministerium erneut auf folgende Fragen und Antworten hin:

Was müssen enge Kontaktpersonen beachten? Der Erreger kann durch Schmierinfektion übertragen werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere enge Kontaktpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienemaßnahmen achten, insbesondere Händehygiene.

Können enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen? Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen

* Lebensmittelbereich

* Medizinischer Bereich in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial

* Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)

Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in diesen Einrichtungen nicht tätig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür sind § 31 und § 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Was müssen Mitschüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten? In der aktuellen Situation sollten die Basishygienemaßnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die Händehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen. Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen

Zusätzliche Informationen zu EHEC im Internet

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de

Robert-Koch-Institut: www.rki.de

Informationen der Landesregierung www.ehec.schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Matthias Badenho
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel