Aktuelle Informationen zu EHEC-Infektionen…

KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (09. Juni) 747 bestätigte EHEC-Infektionen und 183 bestätigte HUS-Fälle dem Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Erkrankungen gemeldet worden (08. Juni: 695 EHEC-Infektionen und 178 HUS-Fälle). Weitere Informationen zur Ausbreitung unter: www.ehec.schleswig-holstein.de, Stichwort Ausbreitung. Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten weist das Gesundheitsministerium erneut auf folgende Fragen und Antworten hin: Was müssen enge Kontaktpersonen beachten? Der Erreger kann durch Schmierinfektion übertragen werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere enge Kontaktpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienemaßnahmen achten, insbesondere Händehygiene.

Können enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen?

Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen

– Lebensmittelbereich

– Medizinischer Bereich in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial

– Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)

Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in diesen Einrichtungen nicht tätig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür sind § 31 und § 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Was müssen Mitschüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten?

In der aktuellen Situation sollten die Basishygienemaßnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die Händehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen. Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen

Zur Quellensuche teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (9. Juni) mit: Es wurden bisher durch das Landeslabor 358 unterschiedliche Proben untersucht, alle dabei mit negativem Ergebnis, das heißt alle untersuchten Proben waren frei vom EHEC-Erreger. Untersucht wurden bisher Milch und Milchprodukte, Salat und Salatmischungen, Fleisch und Geflügel sowie daraus hergestellte Produkte, Saucen, Mayonnaise, Tomaten, Gurken, Zucchini, Kräuter, Kohlrabi, Paprika, Möhren, Sprossen, Kohl, Zwiebeln, Spargel, Spinat, Obst und Desserts. Die Untersuchungen werden laufend fortgesetzt. Aufgrund der Erkenntnisse aus Niedersachsen wurden seit dem Wochenende vermehrt Sprossen als Proben genommen und der Untersuchung zugeführt.

Zum Verfahren der Patienten-Befragungen erklärt das Gesundheitsministerium:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach seinen ersten Fallstudien in Hamburg nach Ausbruch der Erkrankungen einen fünfseitigen Fragebogen entwickelt, der die Erkenntnisse der Studien berücksichtigt. Diesen Fragebogen hat das RKI den Ländern am 24.05. zugeleitet. Das Gesundheitsministerium hat diesen am selben Tag allen Gesundheitsämtern im Land zur Verfügung gestellt. Bislang wurden mehr als 310 Patientinnen und Patienten mit dessen Hilfe befragt. Am 03.06. hat das RKI einen weiteren Fragebogen herausgegeben, der einen Umfang von 35 Seiten hatte. Dieser dient zur Untersuchung von Clustern (räumlich gehäuftem Auftreten von Erkrankungen) oder bei besonders schweren Krankheitsverläufen. Die Gesundheitsämter haben diesen Fragebögen am 3.6. vom Ministerium erhalten. Grundsätzlich gilt: Die zuständigen Gesundheitsämter vereinbaren mit den vor Ort befindlichen Kliniken, wie die Befragungen durchgeführt werden. Sie erhalten in Fällen von größeren Erkrankungswellen Unterstützung durch das RKI. Detaillierte Befragungen von Patienten sind dort am sinnvollsten, wo gehäuft Infektionen auftreten und wo Infektionsgeschehen auf einen bestimmten Ort zurückgeführt werden können, weil sich dort in kurzer Zeit eindeutige Hinweise auf einen gemeinsamen Nenner ergeben können. Das Universitätsklinikum (UKSH) in Kiel hatte zunächst einen eigenen Fragebogen entworfen, da das UKSH als überregionaler Versorger mit verschiedenen Gesundheitsämtern die Befragungen koordiniert und so effizienter gestalten wollte. Das Vorgehen des UKSH seit Beginn der Erkrankungen betrachtet das Gesundheitsministerium als umsichtig und sachgerecht.

Weitere Informationen:

Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 346 465 100.

Bürgerreferat des Bundesverbraucherministeriums: 030 – 185 29 3377. www.bmelv.de

www.ehec.schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel