Aktuelle Informationen zu EHEC-Infektionen…

KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (05. Juni) 554 bestätigte EHEC-Infektionen und 162 bestätigte HUS-Fälle dem Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Erkrankungen gemeldet worden (02. Juni: 517 EHEC-Infektionen und 153 HUS-Fälle). Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium geht derzeit dem Verdacht nach, dass Sprossen im Zusammenhang mit den EHEC-Infektionen stehen. Das hat das Ministerium am Sonntagabend (5.6.) bekannt gegeben. „Die Indizienlage sei so eindeutig, dass das Ministerium empfiehlt, derzeit auf den Verzehr von Sprossen zu verzichten“, so der Hinweis aus Niedersachsen. Ob die Sprossen tatsächlich als Quelle für die weit verbreiteten Infektionen in Norddeutschland in Frage kommen, werden weitere Untersuchungen zeigen. Weitere Testergebnisse und Informationen werden am Montag (6.6.) erwartet. Grundsätzlich sollten weiterhin die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts berücksichtigt werden. Diese beinhalten derzeit (Stand 3.6.) weiterhin vorsorglich die Empfehlung, Tomaten, Salatgurken und Blattsalate nicht roh zu verzehren, insbesondere in Norddeutschland.

Weitere Informationen:

Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung…

http://www.bzga.de/pdf.php?id=6907378234a5f3a8f93abfac3eb6c76a

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum Thema EHEC unter der Telefonnummer 01805 – 99 66 01 ein Bürgertelefon eingerichtet. Das Bürgerreferat des Bundesverbraucherministerium ist unter der Rufnummer 030 – 185 29 3377 (werktags 10 bis 17 Uhr) erreichbar.

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/EHEC_Aktuelle_Informationen_BMELV.html

Was müssen enge Kontaktpersonen von Erkrankten beachten?

Als enge Kontaktpersonen gelten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben. Der Erreger kann durch Schmierinfektion übertragen werden. Daher muss die Händehygiene besonders gründlich beachtet werden. Insbesondere gilt dies, wenn Kontakt zu erkrankten Personen besteht und ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch ausgeschieden werden kann.

Können enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen?

Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen

. Lebensmittelbereich

. Medizinischer Bereich in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial

. Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)

Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in diesen Einrichtungen nicht tätig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür sind § 31 und § 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Was müssen Mitschüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten?

In der aktuellen Situation sollten die Basishygienemaßnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die Händehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen.

Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel