Aktuelle Informationen zu EHEC-Infektionen…

KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (31. Mai, 14 Uhr) 360 bestätigte EHEC-Infektionen und 120 bestätigte HUS-Fälle beim Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten Schleswig-Holstein gemeldet worden (30.5.: EHEC 311, HUS: 115).

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betonte: „Die Lage in den Kliniken ist weiterhin sehr angespannt, aber beherrschbar. Seit dieser Woche werden die medizinischen Fachkräfte in Schleswig-Holstein von Fachkräften aus anderen Bundesländern unterstützt, um die hier tätigen zu entlasten“. Im Universitätsklinikum sind derzeit zehn Fachkräfte aus anderen Bundesländern in der Plasmapherese-Versorgung tätig. Im Sinne einer vorausschauenden Planung hat Schleswig-Holstein darüber hinaus andere Bundesländer in einem Hilfeersuch um weitere Unterstützung mit Pflegefachkräften gebeten. „Das Personal in den Kliniken in Schleswig-Holstein braucht auch ausreichend Zeit zur Regeneration, um die volle Einsatzkraft zu erhalten. Mein Dank gilt allen, die zurzeit mit größtem Engagement dazu beitragen, die Erkrankten zu versorgen“, so Garg.

 

Das Gesundheitsministerium hat darüber hinaus die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) gebeten, die Kapazitäten der KV-Anlaufpraxen in den kommenden Tagen aufzustocken, um die Notfallambulanzen der Krankenhäuser von leichteren Erkrankungen freizuhalten. Die KVSH bereitet derzeit eine Kapazitätsaufstockung für das Wochenende vor.

Zur Quellensuche teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (31. Mai) mit, dass im Rahmen der Laboruntersuchungen von Lebensmitteln in Schleswig-Holstein auf den so genannten EHEC-Erreger weiterhin kein positiver Befund festgestellt wurde. Demnach waren alle untersuchten Lebensmittel ohne den Erreger. Untersucht wurden seit dem 19. Mai diverse Lebensmittel, darunter verschiedene Milchprodukte, Salat und Salatsauce, Geflügelfleisch und Eier, Mayonnaise, Tomaten, Gurken, Möhren, Paprika, Zucchini, verschiedene Kräuter, Obst sowie Wurst und Fleischprodukte. Ebenfalls analysiert wurden Kotproben von verschiedenen Nutztieren, ohne dass der Erreger nachgewiesen werden konnte. Bei inzwischen 141 Proben konnten die Analysen mit dem genannten Ergebnis abgeschlossen werden. Die Untersuchungen werden fortgesetzt.

Das Gesundheitsministerium weist auf folgende Fragen und Antworten hin:

Was müssen enge Kontaktpersonen von Erkrankten beachten?

Als enge Kontaktpersonen gelten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben. Der Erreger kann durch Schmierinfektion übertragen werden. Daher muss die Händehygiene besonders gründlich beachtet werden. Insbesondere gilt dies, wenn Kontakt zu erkrankten Personen besteht und ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch ausgeschieden werden kann.

Können enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen?

Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen

– Lebensmittelbereich
– Medizinischer Bereich in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial
– Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)

Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in diesen Einrichtungen nicht tätig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür sind § 31 und § 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Was müssen Mitschüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten?

In der aktuellen Situation sollten die Basishygienemaßnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die Händehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen.

Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel