Justizminister Schmalfuß zum Bericht der Reaktorsicherheitskommission

 

KIEL. Zum heute (17. Mai) vorgelegten Abschlussbericht der Überprüfung der deutschen Kernkraftwerke durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) erklärt der in Schleswig-Holstein für die Atomaufsicht zuständige Justizminister Emil Schmalfuß: „Grundsätzlich begrüße ich, dass nach den katastrophalen Ereignissen in Japan in Deutschland eine politische Verständigung erzielt worden ist, im Lichte dieser Ereignisse alle 17 Kernkraftwerke einer außerordentlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. In Fukushima ist die Eintrittswahrscheinlichkeit von Naturereignissen unterschätzt worden – mit katastrophalen Folgen. Deshalb haben wir uns in Deutschland gefragt, ob wir den Begriff „Restrisiko“ bisher richtig verwendet haben. Erdbeben und Tsunamis spielen bei uns nicht die größte Rolle. Die RSK hat deshalb auch andere schwerwiegende Ereignisse, die eintreten können, betrachtet. Die RSK-Aussagen zum Flugzeugabsturz sind weder neu noch überraschend. Es ist schon lange bekannt, dass die deutschen Anlagen in dieser Hinsicht einen unterschiedlichen Schutzstandard ausweisen. Die RSK weist hinsichtlich der schleswig-holsteinischen Anlagen darauf hin, dass in Krümmel der Schutz gegen den Absturz eines mittleren Passagierflugzeugs nicht umfassend nachgewiesen ist und in Brunsbüttel nicht einmal der Schutz gegen den Absturz einer viel kleineren Militärmaschine. Viele solcher Beispiele sind dem Bericht für andere Reaktoren und für andere Ereignisse zu entnehmen. Insbesondere zum Thema terroristischer Bedrohungen enthält der Bericht aber leider keine differenzierten Betrachtungen.

Unabhängig von weiteren technischen Untersuchungen ist jedoch für mich die zentrale Frage: Mit welchen Risiken wollen wir noch wie lange leben? Dies werden nicht die Gutachter beantworten können und erst recht nicht die Betreiber der Kernkraftwerke. Dies ist eine Frage, der sich die gesamte Bevölkerung stellen muss.

Da der gewählte zeitliche Rahmen von rund sechs Wochen sehr eng war und die Bewertungskriterien zu Beginn der Überprüfung noch nicht vorlagen, sind die

Antworten der Betreiber auf die gestellten Fragen nicht in allen Fällen auf die RSK-Bewertungskriterien ausgerichtet. Deshalb ist es bedauerlich, aber infolge der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit auch unvermeidbar gewesen, dass die RSK zu vielen Fragen weitergehenden Untersuchungsbedarf ausgewiesen hat.

Festzustellen ist, dass der Bericht viele Positionen der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht in wesentlichen Punkten bestätigt. Allerdings müssen wir die 116 Seiten RSK-Bericht noch sorgfältig lesen und auswerten. Und in knapp zwei Wochen legt auch die mit Recht parallel eingeschaltete Ethikkommission ihre Empfehlungen vor. Ich bin überzeugt, dass wir dann eine tragfähige Entscheidungsgrundlage haben werden“, schloss Schmalfuß.

Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | 24103 Kiel |