Amtsinterne Zweckverbände künftig wieder zulässig – Klaus Schlie: Klassisches Instrument zur einheitlichen Willensbildung

GLINDE. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein sollen zusätzliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit bekommen. Nach einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Amtsordnung und Weiterentwicklung des kommunalen Verfassungsrechts sind in Zukunft wieder amtsinterne Zweckverbände zulässig, die vom Amt verwaltet werden. Die Mitglieder des Amtsausschusses können zugleich auch die Mitglieder des Zweckverbandes sein. Der Gesetzentwurf liegt derzeit zur Stellungnahme bei den Kommunalen Landesverbänden. Er soll voraussichtlich am 5. Juli vom Kabinett verabschiedet werden, so dass sich der Landtag unmittelbar nach der Sommerpause damit beschäftigen kann.

 

„Der Zweckverband ist das klassische Instrument, über kommunale Grenzen hinweg in einem gemeinsamen Gremium zu einer einheitlichen Willensbildung zu kommen“, sagte Innenminister Klaus Schlie am Freitag (20. Mai) in Glinde (Kreis Stormarn) aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Zweckverbandes Südstormarn. Die Zahl der Zweckverbände werde als Folge der Gesetzesreform künftig nicht wesentlich steigen. „Dafür habe ich keine stichhaltigen Anhaltspunkte“, sagte der Minister. Die Kommunalpolitiker würden ihren direkten Einfluss ohne einen sachlichen Grund nicht abgeben. „Die Frauen und Männer in den Gemeindevertretungen machen ihre Arbeit mit Herz und Verstand und mit großen Verantwortungsbewusstsein“, sagte Schlie.

Thomas Giebeler | Innenministerium | Kiel