KIEL. Arbeits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg hat das Kabinett heute (12.4.) über den Umsetzungsstand der Neuregelungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) des Sozialgesetzbuches II (SGB II) informiert. Garg betonte: „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein zentrales Element der Reform. Alle Beteiligten arbeiten derzeit mit großem Engagement an der Umsetzung. Schleswig-Holstein ist dabei auf einem guten Weg. Dies ist vor allem den kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter und Kommunen zu verdanken“. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nach dem SGB II liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte, die kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind. „Der Vorschlag von kommunaler Seite, die Umsetzung in eigene Hände zu nehmen, war richtig. Die Kommunen wissen am besten, wie die Leistungen unter optimaler Nutzung der lokalen Strukturen zu hilfebedürftigen Kindern kommen. Das bedeutet aber nicht, dass das Land die Kommunen alleine lässt“. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung: Eine Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Ausschusses moderiert und begleitet den Prozess und hilft bei rechtlichen Fragen.
Über die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für die rund 75.000 leistungsberechtigten Kinder im Land wird vor Ort in den Jobcentern entschieden. Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Michael Knapp, Geschäftsführer des Jobcenters Segeberg berichtete im Rahmen der Kabinettspressekonferenz exemplarisch über den Umsetzungsstand in den Jobcentern im Kreis Segeberg:
„Die mit der aktuellen SGB II-Reform beschlossene Erhöhung des Regelsatzes zum 01.01.11 wurde unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt. Allen Leistungsberechtigten wurden die Erhöhungen zum 01.04.11 nachträglich überwiesen. Seit April wird der erhöhte Regelsatz regelmäßig überwiesen“. Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket für die rund 8.000 leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen im Kreis Segeberg können seit Ende März in den drei Dienststellen des Jobcenters und in den Kommunen des Kreises Segeberg gestellt werden. Bisher liegen im Jobcenter circa 140 Anträge vor. Von den Eltern seit Jahresbeginn verauslagte Leistungen können noch rückwirkend bis zum 30.04.2011 beantragt werden und werden auf Nachweis erstattet (z.B. 26€/ Monat bei Teilnahme an einer schulischen Gemeinschaftsverpflegung). Grundsätzlich können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form von Gutscheinen oder durch direkte Abrechnung mit den Leistungsanbietern (z.B. Sportvereinen, Musikschulen) erbracht werden. Für die Zukunft prüft der Kreis Segeberg, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch Aufladung einer neutralen Chipkarte sicher zu stellen. Diese Chipkarte würde für alle Menschen im Kreis zur Verfügung stehen. Hierdurch würde einer denkbaren Stigmatisierung der auf staatliche Hilfe angewiesenen Kinder und Jugendlichen begegnet und eine moderne und weitgehend unbürokratische Umsetzung des gesetzlichen Auftrages könnte sichergestellt werden. „Wir setzen als Jobcenter die Regelungen des BuT-Paketes im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg um. Als Jobcenter leisten wir insofern einen ergänzenden und präventiven Beitrag für unsere zentrale und eigentliche Aufgabe. Diese besteht nach wie vor darin, die Menschen bestmöglich bei der Wieder-Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen“, so Knapp.
Die beiden zugelassenen kommunalen Träger in Schleswig-Holstein, die ebenfalls als Jobcenter firmieren – Schleswig-Flensburg und Nordfriesland – führen die Umsetzung in ihren Sozialzentren durch: Der zuständige Fachdienstleiter des Kreises Nordfriesland, Axel Scholz, berichtete beispielhaft zum Umsetzungsstand:
„Schon ab Oktober 2010 haben wir alle Kindergärten und Schulen sowie Sport- und andere Vereine in Nordfriesland über das angekündigte Bildungspaket informiert. Sie konnten sich auf der Internetseite www.bildungspaket-nf.de in eine Datenbank eintragen und Verträge über ihre Beteiligung an unserem kreisweiten Gutscheinsystem abschließen. Heute können die rund 4.000 leistungsberechtigten Kinder und ihre Eltern in dieser Datenbank unter rund 500 Angeboten wählen.“ Jedes berechtigte Kind in Nordfriesland hat im April sechs Gutscheine im Wert von je zehn Euro erhalten. Sie können zum Beispiel für Vereinsbeiträge, Musikunterricht und Jugendfreizeiten eingesetzt werden. Dafür reicht es aus, wenn das Kind den Gutschein beim Veranstalter oder Verein abgibt. Die Gutscheine können auch angespart werden, um etwa die Teilnahme an einer größeren Ferienfreizeit in den Sommerferien zu finanzieren. „Dieses schlanke Verfahren stößt bei Bildungsträgern, Vereinen und Eltern auf eine sehr gute Resonanz“, erklärte Axel Scholz.
Für die ebenfalls leistungsberechtigten Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag- oder Wohngeldempfänger nach § 6b BKGG) ist die Zuständigkeit für die Bildungs- und Teilhabeleistungen landesgesetzlich zu regeln. Diese Aufgabe soll in Schleswig-Holstein ebenso wie in anderen Bundesländern ebenfalls den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen werden. Die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen sollen in einem Landesausführungsgesetz geregelt werden, das – abhängig vom parlamentarischen Verfahren – frühestens zum 1. Juni 2011 in Kraft treten kann, mit Rückwirkung zum 1. Januar. Antragsteller können aufgrund einer vorläufigen Regelung aber bereits heute Anträge stellen und die entsprechende Unterstützungsleistung beziehen. Im Kreis Segeberg kann Landrätin Jutta Hartwieg beispielsweise mit einer fertigen Verfahrensrichtlinie auf einen guten Umsetzungsstand verweisen: „Das dafür notwendige organisatorische Engagement in Gemeinden und Städten steht. Dies war anstrengend für alle, hat sich im Interesse der Kinder aber gelohnt“, so Hartwieg. Neben den Zuständigkeitsregelungen soll das Landesgesetz zur Ausführung des SGB II auch neue Regelungen treffen zur Regelung der Finanzströme vom Bund in die Kommunen. Der Bund übernimmt die Kosten, die den Kommunen für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes entstehen. Außerdem hat man sich im Vermittlungsverfahren auf weitere Leistungen verständigt, unter anderem für zusätzliche Schulsozialarbeit. Allgemeine Infos: www.bildungspaket.bmas.de
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