Der unbereinigte Gender Pay Gap, das heißt der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen, lag im Jahr 2010 – wie in den Vorjahren – bei 23%. Die Bruttostundenverdienste von Arbeitnehmerinnen waren also durchschnittlich 23% niedriger als die der Arbeitnehmer. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 25. März 2011 mit.
Untersuchungen über die ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap wurden letztmalig auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2006 durchgeführt. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, lassen sich – trotz des zeitlichen Abstands – aus der für das Jahr 2006 durchgeführten Untersuchung Anhaltspunkte für das Jahr 2010 ableiten. Demnach ergeben sich die wichtigsten messbaren Ursachen für den unbereinigten Gender Pay Gap aus den Unterschieden in der Berufs- und Branchenwahl sowie aus ungleich verteilten Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. So gehen Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu Arbeitnehmern eher Tätigkeiten nach, die mit tendenziell geringeren Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen verbunden sind. Schließlich trägt auch der höhere Anteil von Frauen in geringfügiger Beschäftigung zum unbereinigten Gender Pay Gap bei. Rund zwei Drittel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten können durch die genannten sowie weitere in den Analysen berücksichtigte Faktoren, wie zum Beispiel Dienstalter und Beschäftigungsumfang, erklärt werden.
Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Er lag in Deutschland im Jahr 2006 bei etwa 8%. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Arbeitnehmerinnen auch unter der Voraussetzung, dass Männer und Frauen eine vergleichbare Tätigkeit ausüben und über eine äquivalente Qualifikation verfügen, im Jahr 2006 pro Stunde 8% weniger als Männer verdienten.
Wie die bundesweiten Ergebnisse für den unbereinigten Gender Pay Gap zeigen auch die Ergebnisse für Ost- beziehungsweise Westdeutschland keine nennenswerten Veränderungen gegenüber den Vorjahren auf: Im früheren Bundesgebiet lag der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied im Jahr 2010 bei 25% und in den neuen Ländern bei 6%. Die für das Jahr 2006 durchgeführten Analysen zeigen, dass trotz eines großen Ost-West-Unterschieds im unbereinigten Gender Pay Gap der bereinigte Verdienstunterschied in beiden Regionen auf etwa vergleichbarem Niveau liegt (früheres Bundesgebiet: 8%; neue Länder: 12%).
Statistisches Bundesamt