Kindermodelfotografen wegen Vorwürfen des schweren sexuellen
Missbrauchs von Kindern /Kindermodelfotograf soll seine Stieftochter
über Jahre missbraucht haben / Stieftochter soll an andere Fotografen
zum Missbrauch "verkauft" worden sein / Weitere Ermittlungen gegen
Kindermodelfotografen wegen Verdacht des Kindesmissbrauchs /BKA warnt
vor zweifelhaften Angebote von "Kindermodelfotografen"
Vor dem Landgericht Baden-Baden beginnt am 01. März 2011 der
Prozess gegen zwei deutsche 59 und 38 Jahre alte Staatsangehörige,
die als Kindermodelfotografen wegen schweren sexuellen Missbrauchs
eines heute 12-jährigen Mädchens angeklagt sind.
Der 59-jährige arbeitslose Angeklagte soll seit Anfang 2008 seine
damals erst neunjährige Stieftochter schwer sexuell missbraucht haben
und Bilder des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter auf
Internetseiten verschiedener Modelagenturen veröffentlicht haben.
Daraufhin sollen auch andere "Fotografen" den Angeklagten kontaktiert
haben, um das Mädchen ebenfalls fotografieren und missbrauchen zu
können. Für den Missbrauch seiner Stieftochter soll der Angeklagte
einen zusätzlichen Geldbetrag verlangt haben.
Die Anklage gegen den Stiefvater beinhaltet außerdem Tatvorwürfe
wegen sexuellen Missbrauchs von zwei weiteren Mädchen. Davon war
eines zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst fünf Jahre alt.
Der zweite vor dem Landgericht angeklagte 38-jährige
Kindermodelfotograf soll bei einem Fotoshootingtermin zunächst
Aufnahmen vom schweren sexuellen Missbrauch des 59-Jährigen an seiner
Stieftochter gemacht und sich anschließend selbst an dem Mädchen
vergangen haben.
Auf die Spur der Männer kam das Bundeskriminalamt (BKA) durch
Missbrauchsbilder auf dem Rechner des 38-jährigen Angeklagten. Sein
Computer war zuvor bei der Durchsuchung seiner Wohnung durch das
Landeskriminalamt Thüringen sichergestellt worden. Diese Ermittlungen
gegen den 38-jährigen Angeklagten wegen Verbreitung von
Kinderpornografie stehen im Zusammenhang mit einem Prozess vor dem
Landgericht Darmstadt wegen Verbreitung von Kinderpornografie und
sexuellem Missbrauch von Kindern. Acht der neun Angeklagten wurden
dort inzwischen in erster Instanz zu mehrjährigen Freiheitsstrafen,
in einem Fall mit anschließender Sicherungsverwahrung, verurteilt.
Die beiden nunmehr Angeklagten sollen Kontakte zu weiteren
vermeintlichen Kindermodelfotografen unterhalten haben, von denen
sich zwei in Deutschland sowie einer in der Schweiz in
Untersuchungshaft befinden.
Presseauskünfte zum Verfahren vor dem Landgericht Baden-Baden
erteilt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden unter. Tel. 07221/685-512.
Das BKA warnt wegen der festgestellten Tatmuster vor unseriösen
Modelagenturen und Fotografen. Eltern, die ihren Kindern eine
Modelkarriere ermöglichen wollen, sollten bei der Auswahl der
Agenturen und Fotografen Vorsicht walten lassen.
Das BKA rät:
1.Recherchieren und überprüfen Sie Referenzen der Fotografen und
Agenturen im Internet.
2. Nehmen Sie Kontakt zu anderen Models und Eltern von
Kindermodels auf.
3. Seriöse Fotografen und Agenturen verfügen über ein eigenes oder
angemietetes Fotostudio mit professioneller Ausrüstung.
4. Lassen Sie sich Ausweispapiere von den Fotografen zeigen und
notieren Sie sich die Personalien.
5. Lassen Sie Ihre Kinder während der Fotoshootings grundsätzlich
nicht alleine mit den Fotografen.
6. Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen
Polizeidienststelle, wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Kind könnte mit
kinderpornografischer Zielrichtung fotografiert worden sein.
Bundeskriminalamt