Länderübergreifende Verkehrskontrolle – Schwerpunkt „gewerblicher Personen- und Güterverkehr“

Auch im Jahre 2011 beteiligen sich die Polizeien der

Bundesländer an spezialisierten gemeinsamen Verkehrskontrollen. Diese

Kontrollen orientieren sich an europaweiten TISPOL-Aktionsplanungen

(TISPOL: Traffic Information System Police). Ziel der Kontrolle ist

die flächendeckende und konzentrierte Überwachung des „gewerblichen

Güter- und Personenverkehrs“.

Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat zu wachsenden

Verkehrsströmen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs geführt.

Konkurrenz- und Zeitdruck im Transportgewerbe führen auf den

Autobahnen zu einem deutlichen Konfliktanstieg. Vielfach lassen die

Fahraufträge ein verkehrsgerechtes Verhalten und Beachten der

einschlägigen Vorschriften kaum zu und setzen dadurch die Kraftfahrer

erheblich unter Druck.

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und

Übermüdung gehören zu den Hauptunfallursachen auf den

Bundesautobahnen. Eine besondere Bedeutung kommt auch der Kontrolle

von Ladungssicherung und Gefahrgutvorschriften zu.

 

Am 17. Februar nahm die Landespolizei Schleswig-Holstein daher an

einer länderübergreifenden, zeitgleich in mehreren Bundesländern

durchgeführten Verkehrskontrolle teil.

 

Während der 24 Stunden befanden sich 143 Beamte der Landespolizei,

dabei unterstützt von Kräften der Bundespolizei, des Zolls und des

Bundsamtes für Güterverkehr, im gesamten Land und an den Fährhäfen im

Einsatz. Ziel dieser Kontrollen war es, diesen genannten

Entwicklungen entgegenzuwirken und gleichzeitig eine hohe

Kontrolldichte sowie eine deutlich wahrnehmbare

Öffentlichkeitswirkung zu erreichen.

 

In Schleswig-Holstein gab es insgesamt sieben Großkontrollstellen

auf den Autobahnen A 1, A 7, A 20, A 21, A 23 und A 24. Neben diesen

stationären Stellen gab es auf den Ausweichstrecken und in den

jeweiligen Fährhäfen auch mobile Kontrollen.

 

In Schleswig-Holstein wurden insgesamt 608 Fahrzeuge und

Fahrzeugführer kontrolliert. Dabei wurden 386 Verstöße festgestellt.

Erschreckend hoch waren hierbei erneut die Verstöße gegen die Lenk-

und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz, aber es gab auch diverse

Verstöße im Gefahrgutbereich zu beklagen.

 

Im Einzelnen sind folgende Verstöße festgestellt worden:

 

– Bei 144 Fahrzeugführern wurden Verstöße gegen die Lenk- und

Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz festgestellt. – 27 Mal wurde

die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. – An 18 Fahrzeugen wurden

technische Mängel festgestellt. – Bei 54 Fahrzeugen war die

Landungssicherung beanstandet worden; 4 Fahrzeuge waren zudem

überladen. – Im Bereich der Gefahrguttransporte wurden insgesamt 48

Fahrzeuge überprüft. Hier wurden 28 Beanstandungen (Verstöße gegen

Gefahrgutvorschriften) festgestellt. – Bei 9 Fahrzeugführern wurden

Sicherheitsleistungen zwischen 80 und 250 EUR einbehalten.

 

Eine Besonderheit gab es auf einem Parkplatz im Bereich der A 1 im

Kreis Stormarn. Die Beamten kontrollierten auf dem Parkplatz

„Ohlendiek“ einen Sattelzug aus dem Kreis Rendsburg- Eckernförde. Sie

stellten fest, dass eine stark riechende Flüssigkeit aus einem

Container des Sattelaufliegers heraustropfte. Auf dem Sattelauflieger

befanden sich insgesamt 10 Container mit etwa 1200 Litern hoch

entzündlicher, aber nicht giftiger Flüs-sigkeit. Es wurde niemand

verletzt, dennoch sperrte die Polizei vorsorglich den gesamten

Parkplatz. Der FW-Löschzug „Gefahrgut“ und zwei Freiwillige

Feuerwehren sowie Feuerwehrleute der Technik- und Umweltschutzwache

aus Hamburg waren vor Ort, pumpten die Flüssigkeit ab und entsorgten

sie umweltgerecht. Die anderen Container werden noch auf einen Lkw

umgeladen. Nach aktuellem Stand war offenbar der Verschluss des

betroffenen Containers undicht, so dass eine geringe Menge

Flüssigkeit austreten konnte. Eine Gefährdung der Umwelt ist nach

bisherigen Erkenntnissen nicht zu erwarten. Die Schadenshöhe ist noch

nicht bekannt.

 

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein