Auch im Jahre 2011 beteiligen sich die Polizeien der
Bundesländer an spezialisierten gemeinsamen Verkehrskontrollen. Diese
Kontrollen orientieren sich an europaweiten TISPOL-Aktionsplanungen
(TISPOL: Traffic Information System Police). Ziel der Kontrolle ist
die flächendeckende und konzentrierte Überwachung des „gewerblichen
Güter- und Personenverkehrs“.
Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat zu wachsenden
Verkehrsströmen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs geführt.
Konkurrenz- und Zeitdruck im Transportgewerbe führen auf den
Autobahnen zu einem deutlichen Konfliktanstieg. Vielfach lassen die
Fahraufträge ein verkehrsgerechtes Verhalten und Beachten der
einschlägigen Vorschriften kaum zu und setzen dadurch die Kraftfahrer
erheblich unter Druck.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und
Übermüdung gehören zu den Hauptunfallursachen auf den
Bundesautobahnen. Eine besondere Bedeutung kommt auch der Kontrolle
von Ladungssicherung und Gefahrgutvorschriften zu.
Am 17. Februar nahm die Landespolizei Schleswig-Holstein daher an
einer länderübergreifenden, zeitgleich in mehreren Bundesländern
durchgeführten Verkehrskontrolle teil.
Während der 24 Stunden befanden sich 143 Beamte der Landespolizei,
dabei unterstützt von Kräften der Bundespolizei, des Zolls und des
Bundsamtes für Güterverkehr, im gesamten Land und an den Fährhäfen im
Einsatz. Ziel dieser Kontrollen war es, diesen genannten
Entwicklungen entgegenzuwirken und gleichzeitig eine hohe
Kontrolldichte sowie eine deutlich wahrnehmbare
Öffentlichkeitswirkung zu erreichen.
In Schleswig-Holstein gab es insgesamt sieben Großkontrollstellen
auf den Autobahnen A 1, A 7, A 20, A 21, A 23 und A 24. Neben diesen
stationären Stellen gab es auf den Ausweichstrecken und in den
jeweiligen Fährhäfen auch mobile Kontrollen.
In Schleswig-Holstein wurden insgesamt 608 Fahrzeuge und
Fahrzeugführer kontrolliert. Dabei wurden 386 Verstöße festgestellt.
Erschreckend hoch waren hierbei erneut die Verstöße gegen die Lenk-
und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz, aber es gab auch diverse
Verstöße im Gefahrgutbereich zu beklagen.
Im Einzelnen sind folgende Verstöße festgestellt worden:
– Bei 144 Fahrzeugführern wurden Verstöße gegen die Lenk- und
Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz festgestellt. – 27 Mal wurde
die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. – An 18 Fahrzeugen wurden
technische Mängel festgestellt. – Bei 54 Fahrzeugen war die
Landungssicherung beanstandet worden; 4 Fahrzeuge waren zudem
überladen. – Im Bereich der Gefahrguttransporte wurden insgesamt 48
Fahrzeuge überprüft. Hier wurden 28 Beanstandungen (Verstöße gegen
Gefahrgutvorschriften) festgestellt. – Bei 9 Fahrzeugführern wurden
Sicherheitsleistungen zwischen 80 und 250 EUR einbehalten.
Eine Besonderheit gab es auf einem Parkplatz im Bereich der A 1 im
Kreis Stormarn. Die Beamten kontrollierten auf dem Parkplatz
„Ohlendiek“ einen Sattelzug aus dem Kreis Rendsburg- Eckernförde. Sie
stellten fest, dass eine stark riechende Flüssigkeit aus einem
Container des Sattelaufliegers heraustropfte. Auf dem Sattelauflieger
befanden sich insgesamt 10 Container mit etwa 1200 Litern hoch
entzündlicher, aber nicht giftiger Flüs-sigkeit. Es wurde niemand
verletzt, dennoch sperrte die Polizei vorsorglich den gesamten
Parkplatz. Der FW-Löschzug „Gefahrgut“ und zwei Freiwillige
Feuerwehren sowie Feuerwehrleute der Technik- und Umweltschutzwache
aus Hamburg waren vor Ort, pumpten die Flüssigkeit ab und entsorgten
sie umweltgerecht. Die anderen Container werden noch auf einen Lkw
umgeladen. Nach aktuellem Stand war offenbar der Verschluss des
betroffenen Containers undicht, so dass eine geringe Menge
Flüssigkeit austreten konnte. Eine Gefährdung der Umwelt ist nach
bisherigen Erkenntnissen nicht zu erwarten. Die Schadenshöhe ist noch
nicht bekannt.
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein