ASB fordert schnelle Einigung im Hartz-IV-Streit/Partei-Taktik darf nicht auf Kosten der Schwachen gehen

Anlässlich des internationalen Tags der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar fordert der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) eine baldige Lösung im andauernden Streit um die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze. „Das Wohl der Schwächsten verbietet das parteipolitische Gezänk, das wir bisher erlebt haben“, so der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein (MdEP). „Nach dem Scheitern der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss in der vergangenen Woche muss es jetzt zeitnah eine Lösung für die 4,7 Millionen erwachsenen ALG-II-Bezieher und deren Kinder geben“, so Fleckenstein weiter.

 

Für die am kommenden Dienstag angekündigten Gespräche im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erhofft sich der ASB konkrete Verbesserungen für die Lebenssituation der betroffenen Familien. Wenn sowohl bei den Leistungen für die Erwachsenen als auch bei denen für Kinder einige Verbrauchspositionen wie z. B. chemische Reinigung herausgerechnet werden, liegt der Verdacht nahe, dass Versorgung nach Kassenlage betrieben wird. Gerade die veranschlagten Bildungsausgaben von 1,39 Euro bei Erwachsenen und je nach Altersgruppe von 0,29 bis 1,16 Euro bei Kindern lassen sich schwer mit der unverzichtbaren Förderung des Wissensstandorts Deutschland vereinbaren.

 

Vor allem mit Blick auf die 1,7 Millionen Kinder von Hartz-IV-Beziehern darf eine Einigung nicht länger hinausgezögert werden. In Deutschland, einem der reichsten Länder dieser Erde, ist fast jedes sechste Kind unter 15 Jahren arm oder von Armut bedroht. Finanzielle Zuschüsse für Freizeitaktivitäten, Schulessen oder Nachhilfestunden sind wichtig, reichen aber nicht aus, um Kindern eine gleichberechtigte Chance und gesellschaftliche Teilhabe im Leben zu ermöglichen.

 

In seinen zahlreichen Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen erlebt der ASB täglich, dass viele Eltern, darunter vor allem alleinerziehende Mütter, auf diese zusätzlichen Leistungen dringend angewiesen sind. „Wer hinnimmt, dass junge Eltern z. B. schon das Babyschwimmen oder das Krabbelgruppenangebot für ihre Kinder nicht bezahlen können, muss damit rechnen, dass Ungleichheit und soziale Benachteiligung schon in Kinderjahren zementiert werden“, stellt Knut Fleckenstein fest.

 

Bereits am 9. Februar 2010 legte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze fest. Die obersten Richter bemängelten die fehlende Transparenz bei der Errechnung der Grundsicherung und ordneten eine Neuregelung bis zum Februar 2011 an.

 

ASB