Plädoyer für die Grundrente Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Alterssicherung hin zu einer Grund- und Zusatzrente ist notwendig

Immer mehr Menschen müssen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, mit einer gesetzlichen Rente auf Grundsicherungsniveau leben. Auch die Anrechnung eigener Einkünfte auf die Höhe der Rente, macht das berufliche Engagement von älteren Menschen unattraktiv. Die gesetzliche Rentenversicherung muss mit über 80 Milliarden Euro Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt gestützt werden, um die erworbenen Rentenansprüche der Versicherten befriedigen zu können.

Der frühere Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus und Staatssekretär a. D. Hermann Binkert empfehlen in dem von ihnen herausgegebenen Buch „Solidarisches Bürgergeld – Den Menschen trauen – Freiheit nachhaltig und ganzheitlich sichern“ eine Grundrente in Höhe von 600 Euro, die durch eine Zusatzrente von bis zu 1.800 Euro aufgestockt wird. Die Grundrente (155 Milliarden Euro) wird durch Steuermittel finanziert, die Zusatzrente (143 Milliarden Euro) durch eine Lohnsummenabgabe. Der Vertrauens- und Bestandsschutz der Rentnerinnen und Rentner wird gewährleistet. Außerdem weisen Althaus und Binkert nach, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen den Wertgrundlagen der modernen Gesellschaft entspricht, dass es verfassungskonform umgesetzt werden kann und dass es finanzierbar ist.

 

Hermann Binkert, der das Institut für neue Soziale Antworten (INSA) leitet, warnt: „Wir müssen die gesetzlichen Alterseinkünfte auf eine verlässliche Basis stellen, Altersarmut verhindern und gewährleisten, dass die gesetzliche Rente Alterslohn für Lebensleistung ist.“ Deshalb wirbt Binkert dafür, dass man nach dem 60. Lebensjahr Anspruch auf eine Grundrente hat, die durch eine Zusatzrente, deren Höhe sich an der Lebensarbeitszeit und dem Verdienst orientiert, aufgestockt wird. Neben dem Kinderbürgergeld ist das ein weiterer Schritt zur Einführung eines partiellen, bedingungslosen Grundeinkommens.

 

Institut für neue soziale Antworten (INSA)