Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Januar 2011 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 29 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Ünalkaplan D.
wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen
Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und versuchter
schwerer räuberischer Erpressung (§ 253, § 255 i.V.m. § 250 Abs. 1
Nr. 2 StGB) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte hat sich in der Zeit vom 26. Mai 2003 bis zu
seiner Festnahme am 24. Februar 2010 als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C beteiligt.
Die DHKP-C hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels
eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein
marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen.
Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit
hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen
sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu
denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahre 2001
hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate
eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die
sie als „Rückfront“ unter anderem zur Finanzierung der
terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger
militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre
Mitglieder nutzt.
Der Angeschuldigte war ab 26. Mai 2003 als Funktionär der DHKP-C
im Raum Köln mit der Beschaffung von Finanzmitteln für die
Organisation – insbesondere durch Spendensammlungen – befasst. Ab 5.
November 2008 übernahm er als hochrangiger Führungskader die
Verantwortung für die Parteiarbeit im Gebiet Köln, ab Oktober 2009
koordinierte und kontrollierte er diese in der gesamten DHKP-C-Region
Westfalen. Seine Hauptaufgabe bestand in der Beschaffung von Geldern
zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C in der Türkei
durch Spenden- und Beitragssammlungen. Zudem rekrutierte er durch
gezielte Propagandaarbeit neue Mitglieder und Unterstützer für die
Vereinigung. Er steuerte den Vertrieb parteieigener Publikationen und
die Organisation kommerzieller Veranstaltungen. Darüber hinaus
fungierte der Angeschuldigte als Hinterlegungsstelle im konspirativen
Nachrichtenaustausch der Organisationsspitze mit den
Führungsfunktionären der „Rückfront“ sowie als zentrale Sammelstelle
für Gelder, deren Weiterleitung in die Türkei oder die Niederlande er
koordinierte. Neben der eigenen Parteiarbeit unterstützte der
Angeschuldigte ab 5. Februar 2009 den damaligen
Deutschlandverantwortlichen der DHKP-C Sadi Naci Ö. (vgl.
Pressemitteilung 14/2010 vom 13. Juni 2010) als dessen „rechte Hand“.
In Abkehr von dem Gewaltverzicht, den der ehemalige Führer der
DHKP-C Dursun Karatas im Jahr 1999 für das Bundesgebiet erklärt
hatte, und den Vorgaben des gesondert verfolgten Sadi Naci Ö.
folgend, verlieh der Angeschuldigte ab Oktober 2009 seinen
Spendenforderungen unter Androhung und Anwendung körperlicher Gewalt
Nachdruck. Dementsprechend versuchte er am 4. und 5. Dezember 2009 in
Duisburg gemeinsam mit ihm untergeordneten Parteifunktionären einen
Zahlungsunwilligen mit körperlicher Gewalt zur Zahlung von 20.000
Euro zu veranlassen.
Der Angeschuldigte wurde am 24. Februar 2010 vorläufig
festgenommen und befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)