GBA: Anklage gegen einen mutmaßlichen Führungsfunktionär der ausländischen terroristischen Vereinigung „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-/front“

Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Januar 2011 vor dem

Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

 

den 29 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Ünalkaplan D.

wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen

Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und versuchter

schwerer räuberischer Erpressung (§ 253, § 255 i.V.m. § 250 Abs. 1

Nr. 2 StGB) erhoben.

 

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen

folgender Sachverhalt dargelegt:

 

Der Angeschuldigte hat sich in der Zeit vom 26. Mai 2003 bis zu

seiner Festnahme am 24. Februar 2010 als Mitglied an der

ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C beteiligt.

 

Die DHKP-C hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels

eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein

marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen.

Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit

hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen

sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu

denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahre 2001

hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate

eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die

sie als „Rückfront“ unter anderem zur Finanzierung der

terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger

militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre

Mitglieder nutzt.

 

Der Angeschuldigte war ab 26. Mai 2003 als Funktionär der DHKP-C

im Raum Köln mit der Beschaffung von Finanzmitteln für die

Organisation – insbesondere durch Spendensammlungen – befasst. Ab 5.

November 2008 übernahm er als hochrangiger Führungskader die

Verantwortung für die Parteiarbeit im Gebiet Köln, ab Oktober 2009

koordinierte und kontrollierte er diese in der gesamten DHKP-C-Region

Westfalen. Seine Hauptaufgabe bestand in der Beschaffung von Geldern

zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C in der Türkei

durch Spenden- und Beitragssammlungen. Zudem rekrutierte er durch

gezielte Propagandaarbeit neue Mitglieder und Unterstützer für die

Vereinigung. Er steuerte den Vertrieb parteieigener Publikationen und

die Organisation kommerzieller Veranstaltungen. Darüber hinaus

fungierte der Angeschuldigte als Hinterlegungsstelle im konspirativen

Nachrichtenaustausch der Organisationsspitze mit den

Führungsfunktionären der „Rückfront“ sowie als zentrale Sammelstelle

für Gelder, deren Weiterleitung in die Türkei oder die Niederlande er

koordinierte. Neben der eigenen Parteiarbeit unterstützte der

Angeschuldigte ab 5. Februar 2009 den damaligen

Deutschlandverantwortlichen der DHKP-C Sadi Naci Ö. (vgl.

Pressemitteilung 14/2010 vom 13. Juni 2010) als dessen „rechte Hand“.

 

In Abkehr von dem Gewaltverzicht, den der ehemalige Führer der

DHKP-C Dursun Karatas im Jahr 1999 für das Bundesgebiet erklärt

hatte, und den Vorgaben des gesondert verfolgten Sadi Naci Ö.

folgend, verlieh der Angeschuldigte ab Oktober 2009 seinen

Spendenforderungen unter Androhung und Anwendung körperlicher Gewalt

Nachdruck. Dementsprechend versuchte er am 4. und 5. Dezember 2009 in

Duisburg gemeinsam mit ihm untergeordneten Parteifunktionären einen

Zahlungsunwilligen mit körperlicher Gewalt zur Zahlung von 20.000

Euro zu veranlassen.

 

Der Angeschuldigte wurde am 24. Februar 2010 vorläufig

festgenommen und befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft

 

Der Generalbundesanwalt beim             Bundesgerichtshof (GBA)