Landeskriminalamt Schleswig-Holstein geht gegen den Betreiber der Internetseite „islamic-hacker-union“ vor

In den gestrigen Abendstunden vollstreckten Ermittler

des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein im Aufrage der

Staatsanwaltschaft Kiel zwei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts

Kiel für Wohnungen in Neumünster.

Die Ermittlungen wegen Verdachts der Bedrohung und Beleidigung

richten sich gegen den 18 jährigen Betreiber der Internetseite

„islamic-hacker-union“. Über diese Internetseite wurden in kurzer

Zeitabfolge Bedrohungen und Beleidigungen gegen den Vorsitzenden der

jüdischen Gemeinde Pinneberg im Zusammenhang mit kritischen

Auffassungen zu der Assunah-Moschee in Pinneberg veröffentlicht.

 

Die Ermittler sicherten bei den Durchsuchungen Beweismittel,

Datenträger sowie die Computeranlage des bereits mehrfach polizeilich

in Erscheinung getretenen Beschuldigten. Ergänzend wurde die Sperrung

der Internetseite über den Provider erreicht. Nach einem

Vernehmungsangebot mit eingehender „Gefährderansprache“ und

erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der 18 Jährige nach Abschluss

der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Auswertungen der

sichergestellten Beweismittel für das laufende Ermittlungsverfahren

werden nun einige Zeit in Anspruch nehmen.


Landeskriminalamt Schleswig-Holstein