TK Techniker Krankenkasse

Organspende braucht viele Stimmen

Acht von zehn Menschen in Deutschland stehen der Organspende positiv gegenüber. Dennoch haben 86 Prozent keinen Organspendeausweis, auf dem sie ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentiert habe.

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Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der Techniker Krankenkasse: „Die Menschen hierzulande sind eigentlich sehr hilfsbereit. Wenn es darum geht, Opfern von Hungerkatastrophen, Tsunamis oder Hurrikanen zu helfen, spenden die Menschen in Deutschland sehr großzügig. Die Hilfsbereitschaft ist sicherlich auch bei der Organspende groß, wenn es gelingt, auf das Schicksal der 12.000 Menschen, die derzeit auf ein Spenderorgan warten, aufmerksam zu machen und über das Thema transparent zu informieren.“

 

In einer bundesweiten Forsa-Umfrage im Auftrag der TK gab jeder Dritte der Befragten an, sich noch nie mit dem Thema Organspende beschäftigt zu haben. Wie die Daten zeigen, gehen die Antworten der Befragten, warum sie keinen Organspendeausweis ausfüllen, meist auf mangelnde Information, Missverständnisse und Vorurteile zurück. „Deshalb ist es wichtig, den Menschen verständliche Informationen anzubieten, damit sie sich eine Meinung bilden und für sich eine Entscheidung treffen können. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe, die nur gelingt, wenn alle Beteiligten – Politik, Schulen, Patienteninitiativen, Ärzte und Krankenkassen -gemeinsam dazu beitragen“, so Klusen. Mit dem Unterrichtsfilm „Organspende macht Schule“ und der Broschüre „Entscheidung fürs Leben – Organspender und ihre Angehörigen“ unterstützt die TK Jugendliche und Erwachsene, die sich mit dem Thema auseinandersetzen möchten. Die sieben häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der Organspende sind nach Angaben der TK:

 

1. „Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine Organspende.“ Für die Organspende gibt es kein Mindest- und kein Höchstalter. Da es in jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, gibt es weder nach oben noch nach unten eine Altersgrenze.

 

2. „Aus religiösen bzw. ethischen Gründen lehne ich eine Organspende ab.“ Die katholische und evangelische Kirche sowie der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten. Da die jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist zum Beispiel nach dem Tod die Übertragung der Augenhornhaut möglich.

 

3. „Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu werden, wenn dort dringend Organe benötigt werden.“ Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden.

 

4. „Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender, registrieren zu lassen.“ Der Organspendeausweis ist ein einfaches Papierdokument, das man stets bei sich tragen sollte. Die enthaltenen Informationen sind an keiner Stelle registriert. Viele Krankenkassen wie die TK verschicken die Ausweise kostenlos. Auf vielen Internetseiten wie zum Beispiel www.tk.de steht der Ausweis zum kostenlosen Download.

 

5. „Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein.“ Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht nötig.

 

6. „Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage, bin ich Organspender.“ Auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.

 

7. „Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr wiedererkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen wurden.“ Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Nach der Explantation wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung überführt.

 

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