Führerschein mit 17

Niedersachsen war 2004 Vorreiter, bis 2008 zogen die anderen Länder nach. Was als erfolgreicher Modellversuch begann, wird jetzt Gesetz: Ab dem 1. Januar 2011 dürfen Jugendliche bereits im Alter von 17 Jahren den Führerschein machen. Dem entsprechenden Änderungsentwurf des Straßenverkehrsgesetzes hat heute der Bundesrat zugestimmt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist auch eine Untersuchung des Bundesamtes für Verkehrssicherheit, die feststellte, dass durch das „Begleitete Fahren mit 17“ die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr deutlich abnahm. Laut ARAG Experten könnte der Fahrunterricht ab nächstem Jahr also schon im Alter von 16,5 Jahren starten. Mit 17 folgt dann, bei bestandener Prüfung, der Führerschein. Die Nutzung dieser frühzeitigen Fahrerlaubnis ist allerdings an strenge Auflagen geknüpft.

– Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren

– Diese muss auf der vorläufigen Fahrerlaubnis namentlich benannt sein. Es kann also nicht einfach „irgendjemand“ spontan als Begleitperson mitfahren.

– Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein

– Die Begleitperson muss seit 5 Jahren den Führerschein besitzen

– Die Begleitperson darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben

– Für die Begleitperson gilt eine 0,5 Promillegrenze und ein Drogenverbot.

ARAG Experten raten Fahranfängern dringend dazu, sich an diese Regeln zu halten, denn ein Verstoß kann dazu führen, dass der frühe Führerschein auch früh wieder abgegeben werden muss! Für die Neuerteilung ist dann die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Hinzu kommen noch Bußgeld und eine verlängerte Probezeit.

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG