– Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren
– Diese muss auf der vorläufigen Fahrerlaubnis namentlich benannt sein. Es kann also nicht einfach „irgendjemand“ spontan als Begleitperson mitfahren.
– Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
– Die Begleitperson muss seit 5 Jahren den Führerschein besitzen
– Die Begleitperson darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
– Für die Begleitperson gilt eine 0,5 Promillegrenze und ein Drogenverbot.
ARAG Experten raten Fahranfängern dringend dazu, sich an diese Regeln zu halten, denn ein Verstoß kann dazu führen, dass der frühe Führerschein auch früh wieder abgegeben werden muss! Für die Neuerteilung ist dann die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Hinzu kommen noch Bußgeld und eine verlängerte Probezeit.
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG