Rauchmelder-Pflicht zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel werden Rauchmelder in allen Häusern und Wohnung in Schleswig-Holstein und Hamburg zur Pflicht. Ab dem 1. Januar müssen also auch Altbauten mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet sein – bisher war deren Einbau nur bei Neubauten Pflicht. Darauf machen die Itzehoer Versicherungen aufmerksam.

Je nach Zimmeranzahl reichen einer bis drei Rauchmelder aus: Sie müssen vor allem an den Decken von Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Sie registrieren Qualm sehr früh und schlagen sofort Alarm. Das ist besonders nachts lebensrettend: Die meisten der jährlich rund 600 Brandopfer in Deutschland sterben während des Schlafs – dann ist der Geruchssinn ausgeschaltet und der giftige Brandrauch bleibt unbemerkt. Schon wenige Atemzüge können tödlich sein. Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass eine Rauchmelder-Pflicht die Zahl von Brandopfern drastisch senkt.

Wer die neuen Bestimmungen ignoriert, riskiert nach einem Brandschaden harte juristische Konsequenzen, beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die Itzehoer Versicherungen empfehlen daher Rauchmelder als eine ideale und nützliche Geschenkidee: „Dabei ist es wichtig, dass das Gerät die Prüfzeichen VDS oder BS trägt – dann sind sie einwandfrei“, rät Hartwig Hentschel, Schadenexperte der Itzehoer.

Außerdem ist es ein Geschenk passend zur Saison: Gerade in der dunklen Jahreszeit lassen Kerzen- und Lichterschmuck die Feuergefahr in den Wohnungen ansteigen.

Itzehoer Versicherung/Brandgilde Versicherungsverein a.G.