Aufgrund der immer komplexeren Werkstoffe und Fertigungstechniken würden an die Kfz-Betriebe steigende Anforderungen bei der Instandsetzung von Unfallfahrzeugen gestellt. „Deshalb müssen Reparaturbetriebe in erheblichem Umfang in die Ausbildung der Mitarbeiter und in die Ausstattung ihrer Betriebe investieren“, so der Sprecher. Und auch die Kfz-Sachverständigen seien gefordert. Wer sich nicht selbst mit neuen Instandsetzungsmethoden beschäftige, sei nicht mehr in der Lage, an modernen Fahrzeugen einen Schaden sachgerecht festzustellen. Dies gelte besonders auch für den Umgang mit Hochvoltfahrzeugen. Auch wenn die Elektromobilität derzeit noch eine relativ geringe Bedeutung besitze, würden künftig viele Reparaturbetriebe mit der Instandsetzung von Hybrid-, Elektro- oder Bremsstoffzellenfahrzeugen befasst sein.
Die technisch bedingten höheren Anforderungen an die Schadenfeststellung und die Unfallschadeninstandsetzung würden in einem offensichtlichen Widerspruch zu den Bemühungen diverser Versicherer stehen, die Stundenverrechnungssätze der Kfz-Betriebe zu reduzieren. „Fahrzeugsicherheit gibt es nicht zum Ramschpreis, sie darf keinesfalls zugunsten nicht kostendeckender Partnerverträge geopfert werden“, so der Sprecher.
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)