KIEL. „Wir verordnen nicht, wir schaffen neue Möglichkeiten.“ Bildungsstaatssekretär Eckhard Zirkmann sagte heute (5. November) vor dem Schülerparlament in Kiel, mit dem Regierungsentwurf zum neuen Schulgesetz wolle die Landesregierung die schulische Eigenverantwortung stärken und die Schulen von bürokratischen Ballast befreien. „Wir schaffen Freiräume“, sagte der Staatssekretär. Mit dem angestrebten neuen Schulgesetz würden – anders als 2007 – nicht Strukturen verändert. Es bleibe bei der vierjährigen Grundschule, dem Gymnasium und den Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule. „Wir stellen aber die Weichen für ein zweigliedriges Schulsystem in Schleswig-Holstein, indem wir die spätere Zusammenfassung von Regional- und Gemeinschaftsschulen anstreben“, sagte Zirkmann. Im Übrigen sei es vorrangiges Ziel, schulische Eigenverantwortung zu stärken. Lehrkräfte vor Ort wüssten am besten, was für sie gut sei. Daher müssten sie auch die Handlungsspielräume haben, das für die Schülerinnen und Schüler Beste anbieten zu können.
Beispiel acht- oder neunjähriger gymnasialer Bildungsgang (G8/G9): Zirkmann betonte, er sei der festen Überzeugung, dass die Wiedereinführung der Wahloption G9 der richtige Weg sei. „Wir nehmen den vielfach geäußerten Elternwillen ernst. Aber wir verordnen nichts, wir machen möglich“, sagte er. Die Entscheidungen für G8, G9 oder auch das Angebot beider Wege träfen vor Ort Schulleitungen, Schulkonferenz und Schulträger. „Das bedeutet größtmöglichen Entscheidungsspielraum“, betonte Zirkmann. Das neue Schulgesetz sehe eine einheitliche Profiloberstufe vor, Unterschiede gebe es in der Sekundarstufe I mit fünf oder sechs Jahrgangsstufen.
Als weiteres Beispiel für einen erweiterten Gestaltungsspielraum nannte Zirkmann die Möglichkeit für Gemeinschaftsschulen, neben dem Unterricht im Klassenverband auch Lerngruppen unterschiedlichen Leistungsniveaus einzurichten: „Auch hier gilt: Wir schaffen diese Möglichkeit, die Entscheidung fällt vor Ort.“
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