Röttgen: Castor-Transport nach Gorleben ist notwendig…

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen hat den anstehenden Castor-Transport nach Gorleben als unverzichtbar bezeichnet. Röttgen: „Auch diese Bundesregierung steht wie alle Vorgängerregierungen zu ihrer Verpflichtung, die radioaktiven Abfälle, die bei der Nutzung der Kernenergie in Deutschland angefallen sind, bei uns zu entsorgen. Dazu gehört der hochradioaktive Müll, der jetzt von Frankreich nach Gorleben gebracht wird. Wir können die Lasten der Vergangenheit nicht anderen aufbürden, für die sichere Lagerung des Atommülls sind wir verantwortlich.“ Mit Blick auf die geplanten Proteste appellierte der Bundesumweltminister an die Demonstranten, sich friedlich und besonnen zu verhalten. Röttgen: „Das Recht auf Demonstrationsfreiheit rechtfertigt nicht, sich selbst oder das Leben anderer Menschen zu gefährden.“ Scharf kritisierte Röttgen seine Amtsvorgänger Trittin und Gabriel, unter denen als Umweltminister ebenfalls Castor-Transporte genehmigt worden waren: „Es ist verantwor!

tungslos und unredlich, diesen Transport für Pro-teste gegen die aktuellen energiepolitischen Entscheidungen der Bundesregierung zu benutzen.“

Heute werden elf Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague auf den Weg in das Transportbehälterlager Gorleben gebracht. Der Atommüll stammt aus der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken. Die Genehmigung für den Transport hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 30. April 2010 erteilt.

Im Zwischenlager Gorleben sind zurzeit insgesamt 86 Behälter mit solchen verglasten Abfällen eingelagert. Die Behälter werden dort eingelagert, bis ein Endlager in Deutschland zur Verfügung steht. Der jetzige Transport mit weiteren 11 Behältern wird der vorletzte Transport dieser Art von Frankreich nach Deutschland sein. Der letzte Transport mit weiteren 11 Behältern ist im nächsten Jahr vorgesehen.

Grundlage für die Rückführung der Abfälle sind die Wiederaufarbeitungsverträge der Energiever-sorgungsunternehmen mit dem Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlage in Frankreich sowie die völkerrechtlich verbindlichen Notenwechsel zwischen der deutschen und der französischen Regie-rung aus den Jahren 1979, 1989 und 2008.

Zum Schutz der Bevölkerung und des Transport- und Begleitpersonals finden vor und während des Castor-Transports umfangreiche Strahlenmessungen statt. Mit diesen Messungen, die von den zuständigen Behörden vorgenommen werden, wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Aufgrund aktueller Messwerte ist festzustellen, dass die zu er-wartenden Strahlenexpositionen weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.

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