KIEL. Die Landesregierung hat heute (2. November) den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, wonach künftig das Widerspruchsverfahren in den Verfahren nach anwaltlichem und notariellem Berufsrecht entfällt. Die Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, dass die Durchführung dieser Widerspruchsverfahren entbehrlich ist, weil sie regelmäßig nicht zu einer Änderung der angegriffenen Entscheidungen geführt haben. Der Gesetzentwurf wurde von den beteiligten Verbänden und Kammern einhellig begrüßt. Aufgrund einer im letzten Jahr erfolgten Modernisierung des Verfahrensrechts sind die verwaltungsrechtlichen Streitsachen in berufsrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare erstmals nach der Verwaltungsgerichtsordnung durchzuführen. Dies hat zur Folge, dass die angefochtenen Verwaltungsakte einer gerichtlichen Überprüfung erst dann zugänglich sind, wenn zuvor ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde. Die Länder hatten vergeblich versucht, die Durchführung des Widerspruchsverfahrens bereits im Rahmen der Modernisierung des Bundesrechts zu verhindern. Vor der Änderung des Bundesrechts konnte das Gericht bereits direkt angerufen werden. Diese Rechtslage soll nunmehr in Schleswig-Holstein wiederhergestellt werden.
Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf auch eine Abschaffung der bislang erforderlichen Widerspruchsverfahren in Disziplinarverfahren gegen Notare, wodurch eine Harmonisierung mit dem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren stattfindet, das bereits seit dem Jahr 2003 keine Widerspruchsverfahren mehr vorsieht.
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration, 24103 Kiel