Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Krümmel…

GEESTHACHT/KIEL. Die Betreiberin des Kernkraftwerks Krümmel hat im Rahmen einer Anlagenbegehung an einem von sechs vorhandenen Notstromdieseln an einem Ventil des Schmierölsystems eine Ölleckage festgestellt. Ursache hierfür war ein Riss in einer Gummimembran des Ventils. Infolge der Leckagemenge war die uneingeschränkte Betriebsfähigkeit des Notstromdiesels nicht gewährleistet. Das Ventil wurde von der Betreiberin zwischenzeitlich ausgetauscht und wird weitergehend untersucht. Der Notstromdiesel ist wieder verfügbar. Die erforderliche Notstromversorgung war auch während des Ausfalls des betroffenen Diesels gewährleistet. Bei abgeschalteter Anlage müssen stets drei Notstromdiesel verfügbar sein.

Dieses Meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ hat die Betreiberin der Atomaufsichtsbehörde heute (2. November) fristgerecht gemeldet. Die Atomaufsicht hat zur Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses externe Sachverständige hinzugezogen.

Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2007 – mit einer rund zweiwöchigen Unterbrechung im Jahr 2009 – abgeschaltet.

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration, 24103 Kiel