Frau Justizministerin, handeln Sie! Klaus Schlie fordert im Kampf gegen schwere Kriminalität Gesetz über Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten…

KIEL. Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie hat sich für eine rasche Neuregelung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten ausgesprochen. „Telekommunikationsdaten sind für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unverzichtbar“, sagte Schlie am Dienstag (2. November) auf einer kriminalpolitischen Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Kiel. Nach dem Nein des Bundesverfassungsgerichts zu dem Gesetz über die so genannte Vorratsdatenspeicherung gebe es eine erhebliche Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung. „Das ist keine Zweckpropaganda unverbesserlicher Sicherheitsfanatiker, sondern bittere Wahrheit“, sagte Schlie.

Die Provider konnten von 1.157 Ersuchen der Sicherheitsbehörden um Auskünfte rund 880, das sind über 75 Prozent, nicht mehr beantworten. Diese Zahlen sind das Ergebnis einer sechsmonatigen bundesweiten Erhebung durch das Bundeskriminalamt. Bei drei von vier Fällen ging es dabei um die Verbreitung, den Erwerb oder den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften.

„Die Situation ist dramatisch“, sagte Schlie. Die Ermittlungsbehörden kämen nicht weiter, weil ihnen die rechtliche Grundlage fehle. Schlie forderte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist noch in diesem Jahr vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu in seinem Urteil klar den Weg gewiesen. Nach dem Karlsruher Richterspruch ist es verfassungsrechtlich erlaubt, Telekommunikationsunternehmen zu einer Mindestspeicherfrist zu verpflichten, wenn bestimmte strenge Maßstäbe beachtet werden. Der Minister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei dem Gesetz über eine Mindestspeicherfrist um Verbindungsdaten gehe und nicht um Gesprächsinhalte.

„Wenn die Sicherheitsbehörden technisch taugliche Instrumente fordern, um neue Formen von Kriminalität wirksam bekämpfen zu können, dann ist dies kein Angriff auf Bürgerrechte oder den Datenschutz“, sagte Schlie. Das Internet dürfe kein straffreier Raum bleiben. Strafermittler müssten mindestens auf Augenhöhe der Täter operieren können. Anderenfalls könne der Staat seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Die berechtigte Erwartung der Bürger, in Sicherheit zu leben, gehe baden. „Der Instrumentenkasten für die Ermittlungsbehörden aus der Postkutschenzeit taugt nicht auf der Internetautobahn“, sagte Schlie.

Niemand rege sich darüber auf, dass Handwerkerrechnungen drei Jahre aufbewahrt werden müssten, um Abgabenhinterziehung und Schwarzarbeit bekämpfen zu können. „Wir wollen Pädophile nicht besser stellen als Schwarzarbeiter und Abgabenhinterzieher“, sagte Schlie. Im Kampf gegen die Kinderpornographie brauche die Polizei wirksame und auf der technischen Höhe der Zeit liegende Instrumente. Eine Mindestspeicherfrist sei unverzichtbar. „Wer jetzt noch mit der notwendigen Gesetzgebung wartet, ignoriert unendliches, irreparables und lebenslanges Leid traumatisierter Kinder und Jugendlicher“, sagte Schlie. Die Bundesjustizministerin müsse jetzt handeln und ihrer justizpolitischen und rechtsstaatlichen Verantwortung gerecht werden.

Innenministerium, 24105 Kiel