zoll gegen schwarzarbeit

Zoll und Land Schleswig-Holstein erhöhen Druck gegen Schwarzarbeit…

· Ermittler des Zolls und Prüfer der Kommunen decken 66 Verstöße auf
· Unregelmäßigkeiten bei jedem zweiten kontrollierten Unternehmen festgestellt

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr sind Ermittler der Zollverwaltung und Prüfer der Städte und Gemeinden im Rahmen gemeinsamer Aktionstage landesweit zeitgleich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. zoll gegen schwarzarbeit

In einer koordinierten Aktion wurden landesweit vom 11. bis 15. Oktober 2010 Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflege- und Baubranche geprüft. Bei der Prüfmaßnahme setzte der Zoll 93 Beschäftigte ein, die durch Prüfer der kommunalen Verfolgungsbehörden unterstützt wurden.

 

Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Kiel und Itzehoe überprüften verdachtsunabhängig in 113 Betrieben der Pflege- und Baubranche insgesamt 650 Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei durchschnittlich jedem zweiten Unternehmen stießen die Ermittler dabei auf Unregelmäßigkeiten.

„Durch die erfolgreiche, gemeinsame Kontrollaktion der Bundeszollverwaltung mit den kommunalen Verfolgungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein ergab sich in 25 Fällen der Verdacht eines Verstoßes gegen das Mindestlohngebot, bei 16 Personen wird geprüft, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden (Leistungsbetrug).

Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Meldepflichtverletzungen nach den geltenden Rechtsnormen ergaben sich in 46 Fällen. Bei 13 selbständig tätigen Personen wurde festgestellt, dass sie Tätigkeiten ausübten, die sie laut Gewerbeanmeldung nicht ausüben dürfen. Diese Personen wurden dem jeweiligen Gewerbeamt / Ordnungsamt gemeldet“, so Michael Rietz, Sprecher der für Schleswig-Holstein zuständigen Bundesfinanzdirektion Nord in Hamburg.

Aufgrund erlangter Erkenntnisse wurde bereits 1 Strafverfahren gegen einen Arbeitnehmer eingeleitet, der sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland aufhielt. Ihm droht nun neben der Abschiebung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Auswertung der eingesehenen Unterlagen und Angaben der überprüften Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.

„Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den nach Landesrecht zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein hat sich bei der Bekämpfung gegen Schwarzarbeit bewährt. Durch diese neuerliche konzertierte Aktion setzen wir ein deutliches Zeichen, dass es uns mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sehr ernst ist. Gesetzesverstöße können so aufgedeckt und geahndet werden“, so Rietz abschließend.

Anmerkung: Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung überprüften 2009 in Schleswig-Holstein im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung über 16000 Personen bei der Arbeit sowie über 2000 Arbeitgeber auf Erfüllung der sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Pflichten. Die hierbei festgestellten Verstöße mündeten in über 2800 Bußgeld- sowie 4.486 Strafverfahren, aus denen Bußgelder von über 1,6 Millionen Euro und Geldstrafen in Höhe von 582.000 Euro sowie mehr als 16 Jahre Freiheitsstrafe erwirkt wurden.

Der aufgedeckte Gesamtschaden an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und Sozialleistungen durch die Zollverwaltung betrug hierbei 17,4 Millionen Euro.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein