Berlin, 18.12.18 – Ein jährliches Kontoentgelt für die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen ist unzulässig. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht Hannover nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de gegen die Landesbausparkasse (LBS) Nord http://lbs.de . Nach Auffassung der Richter steht dem Kontoentgelt keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber…