Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einschränkungen, die Minister Maas nun für die geplante Reform des § 201 a StGB im Rahmen der Kinderpornographie vorsieht. (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): Das Herstellen von Fotoaufnahmen unbekleideter Erwachsener soll nicht mehr bestraft werden. Auch bezogen auf Fotographien unbekleideter Kinder soll gelten, dass die Herstellung nur unter Strafe gestellt wird, wenn sie der kommerziellen Verbreitung dienen soll. Auch die Verbreitung soll nur dann unter Strafe gestellt werden, wenn sie unbefugt – also ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter des Kindes – geschieht.

