Der Deutsche Bundestag hat heute (Donnerstag) den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in zweiter/dritter Lesung verabschiedet. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnt und weiterentwickelt. Pflegende Angehörige werden dadurch spürbar entlastet.

