Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) beschlossen. Der von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf setzt mit der Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien ein deutliches Zeichen für eine effektive Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche.


